Im Mai wurde die Projektidee vorgestellt, nach erfolgter Detailplanung liegen seit Anfang Monat die Pläne
zur Ortsplanungsrevision auf. Damit kommt die Erweiterung der Silser Gewerbezone in Föglias einen Schritt weiter: Planungs- und Mitwirkungsbericht, Zonenplan, genereller Gestaltungsplan und genereller Erschliessungsplan samt Vorschriften liegen noch bis zum 31. Dezember als öffentliche Mitwirkungsauflage bei der Gemeindekanzlei auf oder können über www.sils-segl.ch eingesehen werden.
Kompakte, festungsähnliche Anlage
Grosse Überraschungen sind aus den Auflageakten nicht herauszulesen. Wie an der Frühlings-Gemeindeversammlung bereits bekannt wurde, soll die Erweiterung der Gewerbezone baulich nach dem Konzept der «Wagenburg» erfolgen, also einer umfriedeten, festungsähnlichen Anlage. Die 2008 vom Souverän zugestandenen 14 000 m2 Gewerberaum sollen in dieser rechteckigen Anlage östlich der
bereits bestehenden Landwirtschafts- und Gewerbebauten erstellt werden können. Gegen aussen soll die Anlage eine kompakte Front bilden, die künftigen Baurechtsparzellen sind so zu überbauen, dass die Hochbauten als geschlossene Gebäudereihen den Arealrand markieren, im Innern hingegen soll den beteiligten Gewerbetreibenden mehr Gestaltungsfreiheit gegeben werden: Die verschiedenen Neubauten sollen sich gegen den Hofraum hin öffnen können, der mittig über eine Strasse (mit Wendemöglichkeit) erschlossen wird. Im Innern der Anlage ist auch Platz für Fahrzeuge und Materialien. Mit diesem vom Büro Stauffer & Studach Raumentwicklung Chur ausgearbeiteten Anlagekonzept wird ein höherer Integrationsgrad in eine Landschaft erreicht, die gemäss geltender Ortsplanung in einer Landschaftsschutzzone liegt. Ein Standort also, wo eine Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz und Siedlungserweiterung ein Muss ist. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und die Stiftung für Landschaftsschutz Schweiz erachten eine massvolle und möglichst schonende Erweiterung des Siedlungsgebiets in Föglias aber für vertretbar. Westlich anschliessend an diese «Wagenburg» soll im Einfahrtsbereich zum Gewerbepark ein abgewinkelter Kopfbau erstellt werden können für eine Kantine sowie Angestelltenunterkünfte. Der Bau dieses Gebäudes wird aber erst nach der Realisierung des Gewerbeparks möglich.
Lawinenmauer
Das durch die Gewerbezonenerweiterung betroffene Areal liegt weitgehend in der Gefahrenzone II. Durch bauliche Massnahmen (voraussichtlich eine fünf Meter hohe Mauer hangwärts) soll es vor der verbleibenden geringen Lawinengefahr geschützt werden. Die heute bestehende Parkierungsanlage ausserhalb der Bauzone wird aufgehoben. Verschiedene Vorschriften regeln die Gestaltung und Erschliessung.
Die Gewerbezonenerweiterung ist nötig, weil sich Silser Gewerbler schon seit Jahren über zu wenig Raum beklagen. Ausserdem musste für die Baufirma Kuhn ein alternativer Standort gefunden werden, da ihr Bleiberecht in der Silserebene längs der Fedacla per Ende 2011 zu Ende geht. Die Stiftung für Landschaftsschutz Schweiz gewährt dem Unternehmen nach Ablauf der dreissigjährigen Vereinbarung aber noch eine gewisse zeitliche Kulanz für den Umzug.















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