Die Steuererträge aus Zweitwohnungen

55 Prozent beträgt der Anteil der Zweitwohnungen im Oberengadin am Gesamtwohnungsbestand. Die Zweitwohnungsbesitzer liefern 29 Prozent der Einkommens- und Vermögenssteuern der Gemeinden

Zweitwohnungshaushalte lassen bezüglich Konsum im Oberengadin durchschnittlich über 17 000 Franken «liegen». Darüber hat die «Engadiner Post» in der Ausgabe vom Donnerstag, 2. August, berichtet. In zwei weiteren Artikeln heute und am kommenden Dienstag geht die EP/PL auf weitere ?Aspekte in der Zweitwohnungsdiskus-sion ein. Die Steuern und die Kosten für die Infrastruktur. Die Angaben stammen zum grösseren Teil aus einer Masterarbeit von Melanie Truffer von der Uni St. Gallen, die sie aufgrund von zahlreichen Veröffentlichungen von Wissenschaftlern und der Beantwortung von Fragebögen seitens der Zweitwohnungseigentümer verfasst hat. 

 
Viel Zweitwohnungsgeld
Grundsätzlich bezahlen die Zweitwohnungseigentümer ihre Steuern in ihrem Hauptsteuerdomizil, ihrem Wohnort. Durch das Eigentum eines Grundstückes oder einer Liegenschaft in einer Gemeinde im Oberengadin wird diese Gemeinde für den Zweitwohnungseigentümer zum Spezialsteuerdomizil. Er wird abgabepflichtig. Diese Abgaben werden in Steuern und Kausalabgaben unterteilt. 
Es lohnt sich der Blick auf die Steuern. Die Eigentümer einer Zweitwohnung versteuern den Eigenmietwert der Zweitwohnung und bezahlen auf ihr Zweitdomizil auch eine Vermögenssteuer. Dazu kommt die Liegenschaftssteuer, welche in allen Oberengadiner Gemeinden erhoben wird. 
In der Studie «Neue Wege in der Zweitwohnungspolitik» des Wirtschaftsforums Graubünden (2006) werden die Einnahmen des Kantons aus der Einkommens- und Vermögenssteuer von Zweitwohnungsbesitzern mit ausserkantonalem Wohnsitz auf 72 Mio. Franken geschätzt. 29 Prozent der Einkommens- und Vermögenssteuer-Einnahmen der Oberengadiner Gemeinden stammen aus den Zweitwohnungen. In einer anderen Studie werden gemäss der Masterarbeit von Melanie Truffer die Steuereinnahmen pro Zweitwohnung im Oberengadin auf 2214 Franken geschätzt. Diese Angaben stammen jedoch aus dem Jahre 1998 und dürften längst überholt sein. 
Die in der Grafik auf dieser Seite dargestellten Steuervergleiche wurden Melanie Truffer von der kantonalen Steuerverwaltung zur Verfügung gestellt und betreffen das Jahr 2010. Demnach beträgt der gesamte Betrag der Einkommens- und Vermögenssteuer bei den Oberengadiner Gemeinden 46 Mio. Franken, rund 13,5 Mio. erbringen die Zweitwohnungsbesitzer. Mit über 30 Prozent ist der Anteil in Zuoz am höchsten, Samedan seinerseits bekommt weniger als 20 Prozent seiner Einkommens- und Vermögenssteuern aus den Zweitwohnungen. 
 
Die Kausalabgaben
Zu berücksichtigen gilt bei der Auflistung, dass die Gemeinden oft nur zum geringeren Teil von den Einkommens- und Vermögenssteuern «leben». Ein wesentlicher Faktor sind die Kausalabgaben. Ein Teil davon sind die Gebühren, welche für gewisse Leistungen des Staates bezahlt werden müssen. So Anschluss- und Entsorgungsgebühren, Abgaben, welche direkt einer Leistung zurechenbar sind. Zu den Abgaben gehören auch die Kurtaxen, welche die Zweitwohnungsbesitzer meistens als Jahrespauschale entrichten müssen. Für die Besitzer von Grundeigentum, also auch für die Zweitwohnungseigentümer, fallen jährlich Gebühren für die Abfallentsorgung, Wasser und Abwasser an. Die Gemeinden generieren weiter jährliche Einnahmen aus dem Bau und Verkauf von Zweitwohnungen. Der Gewinn beim Verkauf eines Grundstückes unterliegt der Liegenschaftssteuer. Die Handänderungssteuer wird auf der Eigentumsübertragung eines Grundstückes erhoben. Beim Bau einer Zweitwohnung fallen zudem verschiedene Gebühren einmalig an, so jene für die Baubewilligung und die verschiedenen Anschlussgebühren. 
 
Autor: Stephan Kiener
 

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