Was wäre, wenn die St. Moritzer Stimmberechtigten vor gut fünf Jahren Ja gesagt hätten zu einem Kredit von 3,7 Millionen Franken für den Umbau des Eispavillons in ein Olympia-Museum? Eine hypothetische Frage. Mit zwei Stimmen Unterschied wurde das Vorhaben bachab geschickt.
Seither ist zumindest gegen aussen nichts mehr passiert. Die um 1905 erbaute, zweigeschossige Anlage verfällt zusehends. Notdürftig ist das Gebäude mit Tüchern vor den Blicken der Passanten geschützt und der Zugang ist versperrt – die Gefahr, dass der Pavillon oder Teile davon zusammenstürzen, ist zu gross.
Schützenswert
Im Bündner Bautenverzeichnis von 2002 wird der Eispavillon als «Im bündnerischen Bestand einmalige Tourismusarchitektur als Synthese von Jugendstil, Schweizer Holzstil und Heimatstil» gewürdigt. Im Bauinventar der Gemeinde ist das Gebäude als schützenswert eingestuft. Was dem höchsten Schutzstatus entspricht, aber nicht grundeigentümerverbindlich ist. Das ist aber nur ein Grund, dass der Eispavillon zurzeit nicht abgerissen werden kann. Im Februar 2010 hat die Gemeinde eine Planungszone über dieses Gebiet erlassen, diese ist von der Regierung bis Februar 2014 verlängert worden. Allerdings möchte St. Moritz auch gar keinen Abriss, wie Gemeindepräsident Sigi Asprion auf Anfrage bestätigt. Vielmehr ist die Unterschutzstellung geplant mit einer entsprechenden Anpassung des Generellen Gestaltungsplanes, dieser wäre dann auch grundeigentümerverbindlich. «Wir müssen eine gescheite Lösung finden und etwas Sinnvolles daraus machen», sagt Asprion. Konkrete Pläne gebe es allerdings noch keine, da sei auch die Eigentümerin aufgefordert, Vorschläge zu bringen.
Diese Eigentümerin, die AG Grandhotel Engadiner Kulm, allerdings sieht keinen Bedarf für eine Neunutzung. Der Eispavillon habe früher als Garderobe gedient und sei schon aufgrund des Grundrisses kaum nutzbar, ist Heinz Hunkeler, Delegierter des Verwaltungsrates, überzeugt. Schon beim Bau der Chesa al Parc hätte man das Gebäude am liebsten abgerissen. «Heute sind uns wegen der Planungszone die Hände gebunden», sagt er weiter.
Die Gemeinde macht Druck
Die Gemeinde ihrerseits will dem schleichenden Zerfall nicht weiter tatenlos zusehen. Sie hat die Eigentümerin aufgefordert, Dächer und Fassaden instand zu stellen und das Gebäudeinnere mindestens soweit zu sanieren, dass dem Verfall Einhalt geboten werden kann. Die Gemeinde hat eine Frist gesetzt, wird diese nicht eingehalten, kann eine Verfügung angeordnet werden. Mit dieser könnte die Gemeinde die Arbeiten in Auftrag geben und diese später der Eigentümerin verrechnen. Zumindest theoretisch ist das möglich, ob das auch in der Praxis funktioniert, müsste sich zeigen.
Autor: Reto Stifel
Foto: Sarah Walker












Kommentare
Fredy Troxler
23/09/2012-16:00
Christian KOCH
20/09/2012-09:02
Fredy Troxler
20/09/2012-00:56
Koch Christian
18/09/2012-18:49
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