Urteil nach Cresta-Run-Unfall definitiv
Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Sekretärs eines Skeleton-Clubs in Graubünden wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung bestätigt. Der Mann wird für einen Unfall im Januar 2008 auf dem Cresta Run verantwortlich gemacht.
Foto: swiss-image.ch/JR Larraman
Der Verunfallte hatte beim Rennen eines privaten Skeleton-Clubs einen Fahrfehler begangen. Dabei wurde sein rechter Unterschenkel über den oberen Rand der Seitenwand geschleudert. Das Bein schlug auf ein rund zehn Zentimeter von der Seitenwand ...
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