Analysen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) haben ergeben, dass es sich beim sichergestellten Walrosszahn um ein echtes Exemplar handelt. Der Walrosszahn ist gemäss CITES bewilligungs- und kontrollpflichtig. Gefunden wurde er bereits am 28. April am Grenzübergang Castasegna. Der Zahn befand sich im Gepäck eines 72-jährigen Ukrainers, der von Italien in die Schweiz einreisen wollte. In seinem Gepäck fanden die EZV-Mitarbeitenden zudem zwei russische Offiziers-Dolche mit einer Klingenlänge von je 21 Zentimetern, die gemäss Schweizer Waffengesetz ebenfalls nicht eingeführt werden dürfen.

Die Dolche wurden zuhanden der Staatsanwaltschaft Graubünden beschlagnahmt, der Walrosszahn wurde dem BLV übergeben. Wegen Verletzung der Einfuhrbestimmungen wurde der Mann gebüsst.