Gemäss Presserohstoff der Wettbewerbskommission (WEKO) vom 3. September wurden mit der Untersuchung «Engadin II» zehn unzulässige Wettbewerbsabreden zwischen der Rocca + Hotz AG und der Foffa Conrad AG aufgedeckt. Die Verstösse betrafen Ausschreibungen von je fünf Hoch- und Tiefbauprojekten im Oberengadin in den Jahren 2008 bis 2012. Wie die WEKO mitteilt, stimmten bei diesen Projekten die Offertpreise in der Regel so ab, dass das Angebot der Foffa Conrad höher ausfiel als dasjenige der Rocca + Hotz AG. In einem Fall war auch die P. Lenatti AG, Hoch- und Tiefbau an der Abrede beteiligt.

Die Abreden betrafen sechs Ausschreibungen von Privaten und vier Ausschreibungen von Oberengadiner Gemeinden. Die Auftragswerte der abgesprochenen Bauarbeiten reichten von wenigen zehntausend bis rund zweieinhalb Millionen Franken. Bei acht von zehn Verstössen waren die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Busse gegeben. Konkret büsste die WEKO die Rocca + Hotz AG mit 480'000 Franken, die Foffa Conrad AG mit rund 11'000 Franken und die P. Lenatti AG, Hoch- und Tiefbau mit rund 2'000 Franken.

Die Foffa Conrad AG zeigte die Abreden selber an und kooperierte mit den Wettbewerbsbehörden. Sie erhielt daher für einen Verstoss eine reduzierte Busse, bei den übrigen Verstössen wurde ihr die Busse vollständig erlassen. Die Busse der P. Lenatti AG, Hoch- und Tiefbau hat die Broggi Lenatti AG solidarisch zu tragen, da sie deren Baugeschäft im Nachhinein übernommen hat.

Entscheid «Strassenbau»

In der Zeit von 2004 bis 2010 trafen sich im Kanton Graubünden zwölf Strassenbauunternehmen regelmässig an sogenannten «Zuteilungssitzungen». An diesen Sitzungen teilten die Unternehmen, gemäss WEKO, knatonale und kommunale Strassenbauprojekte untereinander auf und legten gemeinsam die Höhe der Offertpreise fest. Die Submissionsabreden betrafen Strassenbauprojekte des Kantons Graubünden und Gemeinden in Nord- und Südbünden. Die Unternehmen hatten im relevanten Markt einen gemeinsamen Marktanteil von 85 Prozent. Sie teilten von 2004 bis 2012 geschätzte 650 Strassenbauprojekte mit einem Gesamtwert von mindestens 190 Millionen Franken (rund 70 bis 80 Prozent des Gesamtwerts) auf.

Die WEKO büsste die zwölf Strassenbauunternehmen mit rund elf Millionen Franken. Insgesamt acht Unternehmungen haben Selbstanzeige eingereicht und/oder den Sachverhalt anerkannt, was sich sanktionsmindernd auswirkte. Neun Unternehmen haben vor dem WEKO-Entscheid mit Kartellopfern Vergleichsvereinbarungen geschlossen. Sie verpflichteten sich, den Kanton und die betreffenden Gemeinden mit insgesamt sechs Millionen Franken zu entschädigen. Die WEKO reduzierte die Sanktionen der neun Unternehmen deshalb um rund drei Millionen Franken.

Medienmitteilung (Presserohstoff) WEKO vom 3. September