Vor zwei Jahren hat die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) einen ersten Entscheid zu Submissionsabreden im Münstertal gefällt. Ein knappes Jahr später wurden verschiedene Unterengadiner Baufirmen mit insgesamt 7,5 Mio. Franken gebüsst. Noch sind nicht alle Entscheide rechtskräftig, weil sie vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen worden sind.
Im Juni 2018 hat der Bündner Grosse Rat eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt, welche die Vorfälle rund um die Submissionsabreden aufklären soll, ein erster Teilbericht soll bis zur Dezembersession vorliegen. Und: In den nächsten Wochen dürfte die Weko Entscheide zu den letzten zwei noch laufenden Verfahren veröffentlichen.
Welche Rolle aber spielt die Bündner Staatsanwaltschaft in dieser ganzen Angelegenheit? Keine sehr rühmliche, moniert der St. Moritzer Rechtsanwalt Stefan Metzger, welcher sich auf Bau- und Immobilienrecht spezialisiert hat. Metzger ist überzeugt, dass Kartellvergehen den Tatbestand des Betrugs und der Urkundenfälschung erfüllen. Also Offizialdelikte, welche von der Staatsanwaltschaft von Amtes wegen verfolgt werden müssten. Er wünscht sich seitens der Strafverfolgungsbehörde etwas mehr Hartnäckigkeit und vermutet, dass sich die Behörde nicht noch mehr Arbeit aufbürden will. Was unverständlich und rechtsstaatlich bedenklich sei.
Die Staatsanwaltschaft ihrerseits weist diese Vermutung zurück. Fehlende Ressourcen seien kein Grund, nicht tätig zu werden. Vielmehr würden zurzeit einfach zu wenige Anhaltspunkte vorliegen, um formell ein Verfahren eröffnen zu können. Die ganze Geschichte gibt es in der EP/PL vom 8. August.