Die Urteile des kantonalen Verwaltungsgerichts sind gemäss einer Medienmitteilung der Gemeinde St. Moritz am 2. Dezember 2019 getroffen- und kurz vor Weihnachten den Parteien kommuniziert worden. «Das Verwaltungsgericht hat die vier Planungsbeschwerden der benachbarten Liegenschaftseigentümer abgewiesen und damit den Volksentscheid der St. Moritz Stimmbürger betreffend der Nutzungsplanung Serletta Süd geschützt», heisst es in der Mitteilung. Auf dem Areal sollen ein Gesundheitshotel und die neue Klinik Gut entstehen. Gleichzeitig hat das Gericht in einem weiteren Urteil, ebenfalls vom 2. Dezember 2019, die Beschwerde der Promotorin abgewiesen, die sich gegen die Verschärfung der Nutzungsmöglichkeiten im Hotelbereich des Gestaltungsplanes gerichtet hatte. Gemäss dieser Auflage muss im Falle einer Hotelrealisierung im Baubereich I das ermöglichte Gebäudevolumen im Wesentlichen Hotelzwecken dienen.
Die unterlegenen Parteien haben nun Gelegenheit, die Urteile innert 30 Tagen – unter Berücksichtigung der weihnachtlichen Gerichtsferien – ans Bundesgericht weiterzuziehen. «Der Gemeindevorstand St. Moritz nimmt die Urteile erfreut zur Kenntnis», heisst es abschliessend.

Autor: (pd)

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