Am 4. Dezember des letzten Jahres wurde auf SRF 1 der Dokumentarfilm «Preis der Aufrichtigkeit» ausgestrahlt. Ein Porträt über den früheren Unterengadiner Bauunternehmer Adam Quadroni, welcher als Whistleblower das Bündner Baukartell hat auffliegen lassen. Der Dokumentarfilm ging der Frage nach, welche Folgen die Enthüllung für Quadroni hatte – beruflich und privat.
Not Carl, amtierender Richter am Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair, früherer Gemeindepräsident von Scuol und Ex-Grossrat war mit dem Film überhaupt nicht einverstanden. Er ist der Meinung , dass das Unterengadin zu Unrecht als Prügelknabe der Nation dargestellt wurde, das Schweizer Fernsehen das Sachgerechtigkeitsgebot massiv verletzt habe und die Berichterstattung nicht dem Journalistenkodex des Schweizer Presserats entspreche. Carl reichte bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz Programmbeschwerde ein. In dieser kritisierte er unter anderem, dass im Film mehrfach gesagt werde, dass niemand von der Region Stellung nehmen wolle, er aber ein 20-minütiges Interview gegeben hat, von welchem keine einzige Sequenz ausgestrahlt worden sei. Und er beanstandet Sequenzen aus dem Film, in welchen der Rechtsanwalt von Adam Quadroni, Angelo Schwizer, tendenziöse Aussagen zum Nachteil von Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg getätigt habe.

Mehrheit der Kritikpunkte falsch
Der zuständige Ombudsmann Roger Blum hat kürzlich Stellung zu den Vorwürfen genommen. Zusammenfassend kommt er zum Schluss: «Per Saldo kann ich Ihnen in der Mehrheit der Kritikpunkte nicht folgen, kann aber Ihre Beanstandung teilweise unterstützen.» Die Redaktion weise die Vorwürfe betreffend Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots und des Journalistenkodexes in aller Form zurück. Die Redaktion sei überzeugt, dass es dem Publikum zu jeder Zeit möglich gewesen sei, die Protagonisten im Film richtig einzuordnen und sich aufgrund der vermittelten Informationen, Fakten und Meinungen ein zuverlässiges Bild über das Thema des Dokumentarfilms zu machen.
Roger Blum beleuchtet in seinen Ausführungen sieben Vorwürfe aus der Programmbeschwerde. Unter anderem jenen, dass das Interview nicht ausgestrahlt worden ist. Gemäss Blum hat sich das Not Carl selbst zuzuschreiben. Er habe die Bedingungen für das Interview so hochgeschraubt, dass der Autorin fast nur die Möglichkeit blieb, diese zu akzeptieren oder das Interview wegzulassen. So habe Carl zuerst verlangt, dass Quadroni ihn vom Berufsgeheimnis entbinde und er habe zur Bedingung gestellt, dass der Teil des Interviews, in dem Carl Regionalgerichtspräsident Zegg verteidigt, ausgestrahlt werden muss. Zudem seien seine Aussagen im Interview vage. Carl habe sich nicht festlegen wollen und wirke daher opportunistisch. «Ich kann den Entscheid der Redaktion, das Interview nicht in den Film zu integrieren, gut nachvollziehen», schreibt Blum.
Unbegründet sei auch die Kritik, dass im Film der Eindruck hätte entstehen können, dass Gerichtspräsident Zegg etwas mit dem Polizeiüberfall auf Quadroni zu tun gehabt hätte. Das werde ihm im Film nirgends unterstellt, darum ziehe das Publikum auch nicht diesen Schluss. Auch stimme es nicht, dass im Film nur Parteivertreter von Quadroni zur Sprache kamen. «Das Publikum erhält von Adam Quadroni ein vielschichtiges Bild mit Licht und Schatten, sodass es sich frei eine eigene Meinung bilden kann», heisst es.

Auch Kritik an der Redaktion
Recht erhält Not Carl vom Ombudsmann in drei Punkten. Der Satz von Adam Quadroni im Film «Der Richter ist selbst ein Unternehmer, der am Tisch sitzt und Preisabsprachen macht» könne fälschlicherweise so verstanden werden, als dass damit Orlando Zegg gemeint gewesen sei und nicht der frühere Gerichtspräsident, der selbst als Bauunternehmer aktiv und im Nebenamt Gerichtspräsident war. Hier hätte sich Blum einen erläuternden Satz der Autorin des Films gewünscht. Auch dass Quadronis Anwalt Angelo Schwizer aufgrund der familiären Verbindungen Vorwürfe gegen Richter Zegg erhebe, sei nicht richtig. Denn selbst wenn Zeggs Vater und Onkel mit dem Baukartell Geschäfte gemacht hätten, müsse der Gerichtspräsident die Unabhängigkeit besitzen, frei zu urteilen. «Da es keine Sippenhaft gibt, hätte sich hier die Autorin mit einem Satz von Schwizer distanzieren müssen», heisst es im Bericht. Unfair sei im Weiteren die Behauptung von Schwizer, das Flugblatt zur Unterstützung von Zegg im Richterwahlkampf sei aus dem Baukartell heraus entstanden. «Es wundert mich, dass die Haltlosigkeit dieser Behaup-tung der Redaktion nicht aufgefallen ist», kritisiert er.

Botschaft und nicht Ereignis
Insgesamt aber lobt er die Arbeit von Autorin Liz Horowitz, weil es ihr gelungen sei, einen genaueren Blick auf den «Verräter» geworfen zu haben. Im Film würden starke, überzeugende Figuren reden, und er werfe immer wieder den Blick auf die fantastische Landschaft des Unterengadins. Dort hätten sich einige Gewerbetreibende um das Gesetz foutiert und ein Kartell gebildet. Sie seien die «schwarzen Schafe» und nicht die Unterengadiner, der Whistleblower oder die Medien. «Der Film war nur die Botschaft, nicht das Ereignis. Das Ereignis war das Baukartell und dessen Enthüllung», schreibt Blum abschliessend. Not Carl konnte den 44 Seiten starken Schlussbericht erst überfliegen. «Ich habe 30 Tage Zeit, um meine Programmbeschwerde der ‹Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen› einzureichen, was ich innert dieser Frist sicher tun werde».

Autor: Reto Stifel

Screenshot: Daniel Zaugg