In einer Medienmitteilung der Standeskanzlei heisst es, dass die Regierung den am 20. August  eingegangenen Entscheid des Bundesgerichts näher
analysieren und in der Folge das weitere Vorgehen festlegen wird. «Klar ist aber bereits heute, dass der Entscheid eine Anpassung des derzeit geltenden Wahlsystems auf die nächsten Gesamterneuerungswahlen im Jahr 2022 erforderlich macht», steht geschrieben. In welchem Umfang und in welche Richtung sei vertieft zu prüfen. Über die Anpassung des Wahlsystems wird der Grosse Rat und letztlich das Stimmvolk entscheiden, weil dafür auch eine Änderung der Kantonsverfassung nötig sein wird.

Autor: Standeskanzlei

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