Vor einer Woche hat die Präsidentenkonferenz der Region Maloja beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit der künftigen Organisationsstruktur der Engadin St. Moritz Tourismus AG (ESTM AG) auseinandersetzen soll. Am Donnerstag hat die fünfköpfige Gruppe unter dem Vorsitz von Gemeindepräsident Christian Jott Jenny ein erstes Mal getagt und einen ambitionierten Fahrplan vorgestellt. Mit dem Ziel, dass bereits anlässlich der Generalversammlung vom kommenden 16. April eine Statutenänderung beschlossen werden und die Sitze im Verwaltungsrat neu besetzt werden können. Bei der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 14 der Statuten geht es einzig und alleine um die Besetzung des Verwaltungsrates.

Vorschlagsrecht neu definiert
Neu soll dieser aus maximal neun Personen bestehen, bisher waren es sieben. Während in der aktuell gültigen Fassung verschiedene Leistungsträger wie die Bergbahnen, die Beherberger oder Handel und Gewerbe ein verbindliches Vorschlagsrecht mit fest zugeteilten Vertretern pro Leistungsträger hatten, soll dieses gemäss dem Vorschlag der Arbeitgruppe weniger verbindlich sein. Definiert wird lediglich, welche Kompetenzen bei den Verwaltungsratsmitgliedern vorhanden sein müssen. Zum Beispiel Branchenkenntnisse im Tourismus, in Bereich Digitalisierung – und die Personen sollten über die Fähigkeiten eines Querdenkers verfügen. Weitere Anforderungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates sind: die Fähigkeit zum strategischen Denken, die Bereitschaft, die Leistungsvereinbarung und die strategischen Ziele der Unternehmung umzusetzen und eine gebotene Analysefähigkeit. Neu ist auch, dass nur mindestens drei Mitglieder ihren Wohnsitz in der Region haben müssen.
Gemäss einer Medienmitteilung hat sich die Arbeitsgruppe von den Grundsätzen «schnell – einfach – transparent» leiten lassen. Das bedeutet auch, dass komplexere Änderungen der Organisationsstruktur, welche Gemeindeversammlungen oder Urnenabstimmungen verlangen, zurzeit nicht weiter geprüft werden. Zwei solche Vorschläge, welche die Leistungsträger als Aktionäre enger einbinden möchten, waren anlässlich der Präsidentenkonferenz von den Gemeindepräsidenten aus Celerina und Zuoz präsentiert worden.

Was sagen Leistungsträger?
Der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Statutenentwurf liegt seit Donnerstag bei den Aktionären (Gemeinden) und den Leistungsträgern, die bisher ein Vorschlagsrecht hatten, zur Vernehmlassung. Von Letzteren könnte es Opposition geben. Sowohl die Beherberger als auch die Bergbahnen haben gegenüber dieser Zeitung vor Wochenfrist klar zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht auf das Vorschlagsrecht verzichten wollen. Nach dieser ersten Konsultation im kleinen Rahmen soll die öffentliche Mitwirkungsauflage vom 27. Februar bis 10. März stattfinden. Ab dem 13. März sollen mittels einer öffentlichen Ausschreibung die Verwaltungsräte gesucht und nur vier Wochen später anlässlich der ordentlichen Generalversammlung der ESTM AG auch gewählt werden.
Auf dieses Datum stellt der bisherige Verwaltungsrat – er ist in die Erarbeitung des Statutenentwurfs nicht eingebunden – seine Ämter zur Verfügung. Dies nach den turbulenten der letzten Monaten mit der Trennung vom CEO, einem festgestellten Fehlbetrag in der Rechnung 2019 von 600 000 Franken und dem Vertrauensentzug durch den grössten Aktionär, die Gemeinde St. Moritz.

Autor: Reto Stifel

Foto: Daniel Zaugg