Update vom Samstag, 29.2., 17.00:

Im Umfeld der beiden Kinder einer italienischen Familie, die letzte Woche positiv getestet wurden und sich in medizinischer Obhut befinden, sind vier weitere Personen, welche alle bereits isoliert waren, positiv getestet worden. Sie befinden sich jedoch in entsprechend gutem Zustand. Insgesamt sind derzeit in Graubünden von 76 getesteten Personen 43 negativ befundet, 6 wie erwähnt positiv und 27 noch in Abklärung.

Die kantonalen Behörden haben die Richtlinien für die Durchführung oder Absage von Anlässen präzisiert. So sind Anlässe mit weniger als 1000 Teilnehmenden, aber überregionalem Charakter oder internationaler Beteiligung grundsätzlich untersagt. Kleinere, regionale Anlässe werden gemäss Risikoabschätzung von den kantonalen Gremien einzelfallmässig beurteilt. Analog der Regelung der Stadt Chur wird grundsätzlich empfohlen, auf Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen zu verzichten.
Seit Freitagabend laufen die Drähte beim Teilstab des Kantonalen Führungsstabes heiss. Das Informationsbedürfnis von Gemeinden und Veranstaltern ist sehr hoch. Das auf der Webseite des Kantons aufgeschaltete Kontaktformular bewährt sich und wird rege benutzt.

Vergleich von Corona und Grippe nur bedingt möglich
In der Schweiz sterben jährlich im langjährigen Durchschnitt etwa 1500 Menschen an der Grippe. Das Coronavirus ist ähnlich gefährlich. Nach aktuellem Wissensstand werden die meisten Betroffenen nach 1-2 Wochen Krankheit wieder genesen oder nur leichte Symptome spüren. Im Unterschied zur Grippe können aber die besonders gefährdeten Menschen, also Leute mit Vorerkrankungen oder Ältere sowie das Gesundheitspersonal, sich nicht durch eine Impfung schützen. Und weil noch niemand diese neue Atemwegserkrankung durchgemacht hat, besteht auch keine sogenannte Herdenimmunität, so dass sich das Virus exponentiell ausbreiten kann.

Notwendigkeit der Massnahmen ausgewiesen
Ein Regionalspital wie beispielsweise Schiers mit 40 Einzelzimmern wäre bestens für eine Epidemie ausgerüstet. Wenn jedoch von den rund 15 000 im Prättigau lebenden Personen 1 Prozent der Bevölkerung aufgrund der Coronaviruserkrankung ins Spital müsste, ergäbe dies 150 Fälle. Das Gesundheitswesen in Graubünden ist derzeit aufgrund der Wintersaison und der saisonalen Grippe voll ausgelastet, Spitäler und Grundversorger arbeiten auf Hochtouren. Um genügend Spitalplätze für die Schwächsten in unserer Gesellschaft zur Verfügung zu haben, unternehmen die Gesundheitsbehörden deshalb alles, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen. Dies erweist sich am Anfang einer Epidemie am wirksamsten. Daneben kann die Bevölkerung mit der Anwendung der allgemeinen Hygienemassnahmen mithelfen, sowohl das Coronavirus als auch die saisonale Grippe zu bekämpfen.

Webseite wird laufend ergänzt
Gemeinden, Veranstaltern, Medien steht auf der Webseite www.gr.ch/coronavirus neben aktuellen Informationen ein Kontaktformular zur Verfügung. Die zuständigen Behörden sind bemüht, alle Fragen rasch zu beurteilen. Das Informationsbedürfnis ist derzeit sehr gross. Ab Sonntag wird die Auskunftsstelle zusätzlich verstärkt, unter anderem mit Angehörigen des Zivilschutzes.

Autor: Standeskanzlei Graubünden

Stand Freitag Vormittag, 28.2.

Wie an der Medienkonferenz des Bundesamts für Gesundheit am Freitagvormittag informiert wurde, hat sich in der Schweiz noch niemand angesteckt. Der Bund rechnet gemäss Bundesrat Alain Berset aber mit grossen, gesamtwirtschaftlichen Folgen.

Am Freitagmittag hat zudem die Standeskanzlei Graubünden gemeldet, dass die gestern erlassenen Massnahmen des Kantons Graubünden für die Regionen Maloja, Bernina, Engiadina Bassa/Val Müstair und Moesa per sofort auf den gesamten Kanton ausgedehnt wurden. Ferner werden die kantonalen Massnahmen insofern an die Verordnung des Bundesrates angepasst, dass diese explizit auch für private Veranstaltungen gelten werden. Eine Klärung der Verfügung findet dahingehend statt, dass öffentliche und private Anlässe mit überregionalem Charakter und/oder internationaler Beteiligung auf dem gesamten Kantonsgebiet untersagt sind. Darüber hinaus wird die Anordnung bezüglich der Dauer an diese des Bundesrates bis zum 15. März 2020 angeglichen.

Das heisst konkret, folgende Massnahmen gelten vorerst bis am 15. März 2020: Öffentliche und private Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden sind auf dem gesamten Kantonsgebiet untersagt;
öffentliche und private Veranstaltungen mit unter 1000 Teilnehmenden mit überregionalem Charakter und/oder internationaler Beteiligung sind auf dem gesamten Kantonsgebiet untersagt;
öffentliche und private Veranstaltungen mit unter 1000 Teilnehmenden ohne überregionalem Charakter und/oder internationaler Beteiligung: Die Veranstalter sind verpflichtet mit den kantonalen Behörden eine vorgängige Risikoabwägung bezüglich der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen.

Der Kontakt für die Veranstalter läuft über das Kontaktformular auf der Website www.gr.ch/coronavirus, es sind folgende Angaben zu machen: Veranstalter, Durchführungsdatum, Zeit und Ort, Art und Ablauf der Veranstaltung, Erwartete Anzahl Teilnehmende (insbesondere Aufteilung Teilnehmende und Zuschauende, sofern anwendbar), Möglichkeit der Nachverfolgung der Teilnehmenden sowie Option der Kontaktaufnahme zu diesen, Vorgesehene Massnahmen zur Verhinderung der Übertragungskette.

Auf der Webseite www.gr.ch/coronavirus werden laufend aktuelle Informationen bereitgestellt.