Dazu ist auf der Internetseite www.gr.ch/coronavirus unter "Graubünden HILFT" ein Meldeformular aufgeschaltet. Die Regierung spricht dem Pflegepersonal aber auch einen grossen Dank aus. Gemäss Gesundheitsgesetzt kann der Kanton Betriebe des Gesundheitswesens sowie Gesundheitsfachpersonen zur Mitwirkung bei der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen verpflichten. In der derzeitigen, ausserordentlichen Lage wird es unvermeidlich sein, dass Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen personelle Engpässe werden bewältigen müssen. In einer ersten Phase werden deshalb sämtliche im Kanton Graubünden wohnhaften Personen erfasst, die über eine Ausbildung im pflegerischen Bereich verfügen, jedoch nicht in ihrem gelernten Beruf tätig sind und nicht der Risikogruppe angehören. Diese Fachpersonen könnten in einer späteren Phase zu einem Einsatz verpflichtet werden. Alle Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden, die über einen der folgenden Abschlüsse verfügen werden verpflichtet, sich zu melden:

Fachfrau/Fachmann Gesundheit (EFZ)Fähigkeitsausweis in praktischer Krankenpflege des SRKPflegefachfrau DNI / Pflegefachmann DNIDiplom: Krankenschwester/-pfleger AKP/GKP/KWS/PsyKPKrankenschwester/-pfleger für Gesundheits- und Krankenpflege DNIIDiplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann HFPHD Nursing ScienceMaster of Science in Nursing (MSN)Master of Science in Pflege (MScN) FHPflegefachfrau / Pflegefachmann FH (Bachelor of Science in Nursing ).Die Regierung bedankt sich gleichzeitig aber auch beim Pflegepersonal und bei der Ärzteschaft für den grossen Einsatz, der schon bisher geleistet wurde, und der noch weiter nötig sein wird. (staka)