Der Betriebsleiter des Forst- und Sägereibetriebs der Gemeinde S-chanf wird nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Das teilte am Samstagabend seine Rechtsanwältin Claudia Nievergelt Giston mit. Eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses sei nicht zumutbar. Im Oktober 2019 war er wegen angeblicher Verfehlungen von der Arbeitsleistung entbunden worden. «Ohne die Anschuldigungen objektiv zu prüfen, hatte der damals amtierende Gemeindevorstand die Vorwürfe öffentlich gemacht, worauf eine eigentliche Medienkampagne gegen den Angeschuldigten und seine Familie losbrach», schreibt die Rechtsanwältin. Zwei Monate später hatte einen Teil desselben Gemeindevorstands Auszüge eines angeblichen Gutachtens in einem Protokoll veröffentlicht, dieses danach aber wieder zurückgezogen. «Die gegen ihn durchgeführte Kampagne hat ihn und seine Familie schwer getroffen», so Nievergelt.

Wie sie weiter ausführt, betone der Förster einmal mehr, dass er sich in den 16 Jahren seiner Tätigkeit nichts hat zuschulden kommen lassen. Er bedanke sich beim neuen Gemeindevorstand für das Angebot, an den Arbeitsplatz zurückzukehren. «Die nun erneut aufgeflammte Kampagne gegen den Forstbetriebsleiter und seine Familie macht eine jetzige Wiederaufnahme seiner Tätigkeit unzumutbar.»

Gemäss Mitteilung unterstütze der Angeschuldigte die laufenden Abklärungen zu den erhobenen, aber nicht belegten Vorwürfen, mit ganzer Kraft. «Sie werden belegen, dass er zu Unrecht beschuldigt und durch die Mitglieder des ehemaligen Gemeindevorstandes und etliche Medienschaffende vorverurteilt wurde», so Claudia Nievergelt Giston.  Er behalte sich rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen vor.

Medienmitteilung vom 4. April 2020