Foto: shutterstock/borealisstudio

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Massnahmen gelten bis 26. April

Die Massnahmen zur Bekämpfung des Virus werden bis zum 26. April verlängert. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine «vorsichtige und schrittweise» Lockerung noch vor Ende Monat beschlossen. Die Etappen der Lockerung seien Thema an der Bundesratssitzung vom 16. April.


6 Kommentare

Viktor Naumann am 08.04.2020, 18:06

Diesen Entscheid finde ich sehr gut! Was mich erstaunt, dass unsere Freunde aus Italien immer noch hin und her reisen und wir CH-Zweitwohnungsbesitzer aufgefordert werden zu Hause zu bleiben statt ins Oberengadin zu reisen. Ich denke da gibt es noch einigen Klärungsbedarf.

andreas am 09.04.2020, 11:58

Viele Italienter pendeln ins Engadin, und wieder zurück nach Italien. Grenzgänger dürfen die Grenze passieren. Sie arbeiten ja in der Schweiz, bessergesagt im Engadin

Christian Gubler am 09.04.2020, 13:01

Sie sind mit Ihrem Beitrag sehr nett. So werden wir mit den Titelseiten nicht behandelt. Es ist nicht nur ein Widerspruch, sondern eine Beleidigung , wie wir behandelt werden.

Zia am 12.04.2020, 06:12

Die Grenzgänger sind ja meistens aus Chiavenna, aber die anderen "Italiener " kommen aus dem Tessin. Ich habe noch nie soviel TI Kennziechen hier oben gesehen wie in den letzten Tagen.

Renato am 09.04.2020, 07:28

Gute Bemerkung, habe ich mir auch gedacht. Aber ohne Grenzgänger würde das Oberengadin nicht bestehen. Denken Sie nur an all die Handwerker und ans Spital. Dass den Zeitwohnungsbesitzern abgeraten wird, nicht verboten, in die Berge zu fahren, ist so vom BR beschlossen und gut so. Man kann nicht immer alles wollen.

Viktor Naumann am 09.04.2020, 19:21

Ich meine nicht die Grenzgänger, die zum Arbeiten kommen. Es erstaunt mich wie viele Italienische Zweitwohnungsbesitzer sich im Moment Oberengadin befinden. Gut, sie zahlen ja bekanntlich auch Steuern, Abgaben und Gebühren wie alle Zweitwohnungsbesitzer. Dies ja ein Beitrag an die gute Infrastruktur.