Am 21. März 2020 hat der Bundesrat entschieden, dass insbesondere in Spitälern und Kliniken nur noch dringend medizinisch angezeigte Untersuchungen, Behandlungen und Therapien (Eingriffe) durchgeführt werden dürfen. Der ...
Die Anordnung an die Spitäler, nur dringende Untersuchungen, Behandlungen und Therapien durchzuführen führt dazu, dass die Fallzahlen in den Spitälern komplett eingebrochen sind. Die Regierung hat deshalb eine Notverordnung beschlossen, um die Spitäler finanziell zu unterstützen.
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Willkommen in Absurdistan! Wir haben angeblich eine Gesundheitskrise; zuvor hatten wir die Klimakrise und jetzt haben wir die Wirtschafts- und Freiheitskrise.