Die kantonalen Solidarbürgschaften sind beschränkt auf höchstens 15 Prozent des massgebenden jährlichen Umsatzerlöses und auf fünf Millionen Franken im Einzelfall. Zusammen mit den Solidarbürgschaften des Bundes können somit bis zu 25 Prozent des jährlichen Umsatzes in Form von Liquiditätshilfen gewährt werden. Die Kredite sind während der Laufzeit von fünf Jahren vollumfänglich zu amortisieren und werden bis 500 000 Franken zu null Prozent, darüber zu 0,5 Prozent verzinst. Die für die Antragstellung notwendigen Informationen und Unterlagen stehen ab sofort auf der Website des Amts für Wirtschaft und Tourismus zur Verfügung.

Autor: staka

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