Die Regierungsmitteilung im Wortlaut: 

In den obligatorischen Schulen soll der Präsenzunterricht ab dem 11. Mai 2020 wo immer möglich wieder im Rahmen des regulären Stundenplans erfolgen. Die Schutz- und Hygienemassnahmen haben bei der Wiedereröffnung der Schulen oberste Priorität. Am Freitag, 1. Mai 2020, wird das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD) den Schulen die kantonalen Rahmenvorgaben sowie Planungshilfen für die Umsetzung der notwendigen Schutzmassnahmen mitteilen. Aufgrund der Rahmenvorgaben des EKUD können die Schulen den Schulbetrieb den lokalen Gegebenheiten (Raumsituation, Schülertransporte etc.) anpassen.

Die Maturandinnen und Maturanden der Gymnasien im Kanton müssen sich weiterhin auf die Abschlussprüfungen vorbereiten: Unter Schutzmassnahmen finden ab dem 11. Mai 2020 die ersten schriftlichen Prüfungen statt.

Für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums und Untergymnasiums dauert die ausserordentliche Situation noch bis am 8. Juni 2020. Sie werden weiterhin per Fernunterricht geschult. Private Mittelschulen haben die Möglichkeit, auf Gesuch hin Präsenzunterricht am Untergymnasium ab dem 11. Mai 2020 einzuführen.

An den Fachmittelschulen werden die schriftlichen Abschlussprüfungen durchgeführt. Ob auch mündliche Abschlussprüfungen zu absolvieren sind, ist von einem noch ausstehenden Beschluss der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren abhängig.

Im Bereich der Berufsmaturität hat der Bundesrat beschlossen, dass schweizweit auf kantonale Prüfungen der eidgenössischen Berufsmaturität verzichtet wird. Diese wird im Jahr 2020 gänzlich auf Erfahrungsnoten basierend erworben. Der Kanton Graubünden wird diese Vorgaben umsetzen.

Seit Beginn der Krise Mitte März haben insbesondere die Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit der Umstellung auf den Fernunterricht grosse Herausforderungen gemeistert. Die Regierung bedankt sich bei allen Beteiligten für den enormen Einsatz und wünscht viel Kraft und Ausdauer für die bevorstehende Zeit.

Schutzmassnahmen in Kindertagesstätten und Spielgruppen
Die familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote können ab dem 11. Mai 2020 unter Berücksichtigung der Schutzmassnahmen den Betrieb wieder ausweiten. Die Kindertagesstätten haben einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise geleistet. Für alle betroffenen Betreuungsangebote sind grosse organisatorische und finanzielle Herausforderungen entstanden. Für die Kindertagesstätten stehen ausserordentliche Finanzhilfen von Kanton und Gemeinden zur Verfügung. Die Spielgruppen, welche in den vergangenen Wochen geschlossen waren, können ab dem 11. Mai 2020 unter Einhaltung der Schutzkonzepte ebenfalls wieder öffnen.

(staka)