Wer ab dem 11. Mai in ein Restaurant geht, muss seine Kontaktdaten hinterlegen. Eine Maskenpflicht gibt es nicht. Die Kantone sollen die Einhaltung des Schutzkonzeptes von Gastrosuisse und Hotelleriesuissestreng kontrollieren.
Das Schutzkonzept umfasst sieben Seiten mit zehn Anwendungsbereichen. Wer die Vorgaben einzuhalten vermag, kann seinen Betrieb nächsten Montag gemäss Entscheid des Bundesrates wieder öffnen. Von einem «normalen» Restaurantbesuch ist man aber noch einiges entfernt.
Das Schutzkonzept wurde in Zusammenarbeit mit drei Bundesämtern (BLV, BAG, Seco) erarbeitet und verabschiedet, wie Gastro- und Hotelleriesuisse am Dienstag mitteilten. Das Schutzkonzept gilt für alle gastronomischen Anbieter mit Ausnahme von Verpflegungsangeboten in obligatorischen Schulen.
Kernpunkt ist die Erhebung und vierzehntägige Aufbewahrungspflicht von Personendaten. Nach zwei Wochen müssen die Betriebe die Daten vollständig vernichten. Der Betrieb muss während dieser Frist Auskunft darüber geben können, welche Tische ein Mitarbeitender bedient hat.

Maximal vier Personen am Tisch
An den Eingängen der Lokale stehen Händehygienestationen für die Besucherinnen und Besucher. Die Gäste dürfen maximal zu viert an einem Tisch sitzen und sich nicht mit anderen Gästegruppen vermischen. Die Personen einer Gästegruppe müssen miteinander bekannt sein. Sofern zwischen den Tischen keine Trennwand steht, muss zwischen den Gästegruppen ein Schulter-zu-Schulter-Abstand von zwei Metern garantiert sein.
Menükarten und Tabletts sowie Tischgewürze werden nach jedem Gast gereinigt oder desinfiziert. Zeitungen und Zeitschriften gibt es nicht, weil sie durch verschiedene Hände gehen. Unterhaltungsangebote wie Livemusik, Dart, Bowling oder Spielautomaten sind tabu.

Maskenempfehlung für Personal
Besondere Aufmerksamkeit gilt auch dem Schutz des Gastro-Personals. Angestellte, die länger nebeneinander arbeiten, müssen einen Abstand von ebenfalls zwei Metern einhalten, oder sich den Rücken zuwenden, versetzt oder mit Schutzmasken arbeiten. Für das Servicepersonal sieht das Schutzkonzept zwar keine Tragpflicht, aber eine dringende Empfehlung für das Tragen von Hygienemasken vor, sobald der Mindestabstand auch nur kurz unterschritten wird.
Schliesslich obliegt den Betrieben und ihrem Management eine umfangreiche Informations- und Schulungspflicht für die Schutzmassnahmen gegenüber ihren Mitarbeitenden.

Autor: sda

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