Das Hinterlegen von Daten sei nur freiwillig möglich, sagte der Datenschutzbeauftragte Daniel Lobsiger laut Meldungen in verschiedenen Medien. Generelle Appelle zum Selbstschutz oder an die Solidarität seien zulässig, sofern keine Kontrollen damit verbunden seien. Für ein Obligatorium fehle derzeit eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Er könne nicht ausschliessen, dass der Bundesrat eine solche Grundlage per Notrecht aber noch schaffen könnte, sagte Lobsiger. Darüber wäre er jedoch nicht sehr glücklich. Datenschutz und Transparenz seien keine Gegensätze.
Casimir Platzer, Präsident des Dachverbandes Gastrosuisse, hatte sich in einem Gespräch mit dem Innenministerium von Bundesrat Alain Berset ebenfalls auf eine Freiwilligkeit geeinigt. Der Gast sein nicht verpflichtet, seine Kontaktdaten anzugeben.
Der Bund hatte die Datenpflicht mit dem Contact Tracing begründet, der lückenlosen Nachverfolgung von Ansteckungsketten. Was der Bund nicht bedacht hatte, war der Datenschutz. Lobsiger zeigte sich gegenüber «Le Temps» zufrieden, wie das Contact Tracing angedacht sei, das derzeit von der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Lausanne (EPFL) entwickelt werde. «Bisher ist alles, was wir gesehen haben, akzeptabel. Das System sei dezentralisiert, wahre die Anonymität und sei freiwillig.

Autor: sda

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