Ein Justizfall, die mit der Informationsveranstaltung der Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) des Grossen Rates am Dienstag in Chur einen ersten Zwischenstand erreichte. Das nächste Kapitel dürfte in der Augustsession des Grossen Rates geschrieben werden, dann nämlich, wenn es um die von Juni auf August verschobenen Gesamterneuerungswahlen am Kantons- und Verwaltungsgericht geht.
Rückblende: 2015 fällt das Regionalgericht Maloja ein erstinstanzliches Urteil im Erbrechtsfall Patrick Schmit aus Paris. Schmits Vater hatte seinen letzten Wohnsitz im Oberengadin, sein Erbe wird unter seinen drei Söhnen aufgeteilt. Weil Patrick Schmit lediglich 375 000 anstatt erwarteter 500 000 Franken zugesprochen werden, legt er beim Kantonsgericht Graubünden Berufung ein. Dieses gibt ihm recht, befindet aber, das Geld stünde gemäss einer bis dahin nicht vorliegenden Abtretungserklärung nicht ihm, sondern den Erben seines zwischenzeitlich verstorbenen Anwalts zu. Schmit würde so leer ausgehen. Wegen eines längeren Auslandsaufenthalts bekommt der pensionierte Offshore-Logistiker und passionierte Hochseesegler das Urteil erst viel später zu Gesicht und verpasst prompt die Frist für eine Beschwerde vor dem Bundesgericht.
Damit nimmt eine lange und wirre Geschichte ihren Lauf, welche im Januar von der «Südostschweiz» aufgegriffen und im Februar als Gemeinschaftsrecherche des Journalistentrios Anja Conzett (Die Republik) sowie Stefanie Hablützel und Sascha Buchbinder (SRF) veröffentlicht wurde und der hier wiedergegebenen Zusammenfassung zugrunde liegt.

Vom Erbstreit zum Justizskandal
Patrick Schmit nimmt sich einen neuen Anwalt, ein Revisionsbegehren wird gestellt, Beweise für die Nichtigkeit der Abtretungserklärung vorgelegt und bei der Bündner Staatsanwaltschaft Anzeige gegen das Kantonsgericht, gegen Unbekannt und wegen Amtsmissbrauch erstattet. Damit wird unfreiwillig gehörig Staub aufgewirbelt, stösst Schmits Anwalt dabei doch auf eine Bundesgerichtsbeschwerde, welche Kantonsrichter Peter Schnyder gegen das Kantonsgericht Graubünden eingereicht hatte.
Auch dieser Beschwerde liegt das Urteil des Regionalgerichts Maloja zugrunde respektive das Berufungsurteil des Kantonsgerichts vom Mai 2018. In diesem steht nämlich, Erbe Patrick Schmit stünde die ganze halbe Million Franken zu und auch das Regionalgericht Maloja habe diesbezüglich falsch entschieden. Im August 2018 verschickt Gerichtspräsident Brunner das Urteil im Namen der drei involvierten Richter an die erste Kammer, nun aber ergänzt durch die erwähnte Abtretungserklärung.
Im März 2019 fällt Kantonsrichter Schnyder auf, dass ein anderslautendes Urteil verschickt wurde als ursprünglich vom Gericht beschlossen. Peter Schnyder bemängelt dieses Vorgehen und schreibt seinen Gerichtskollegen. Er schreibt von einem gravierenden Fall, den es schnellstmöglich zu bereinigen gelte und verlangt, das Urteil für nichtig zu erklären. Nur einen Tag später fordert er in einem zweiten Schreiben ein Ausstandsgesuch gegen Gerichtspräsidenten Brunner und den zuständigen Gerichtsschreiber und auch, dass Erbe Patrick Schmit davon in Kenntnis zu setzen sei. Laut dem Bericht der «Republik» sei es nicht dazu gekommen. Vielmehr sei Richter Schnyder nur drei Wochen später der Fall entzogen worden.

Fast kommt es zur ersten Amtenthebung im Kanton
Das Kantonsgericht weist im April 2019 Schnyders Ausstandsgesuch gegen seinen Amtskollegen Brunner ab und beschliesst auch, die Parteien im Erbstreit Schmit nicht weiter zu informieren. Weil Kantonsrichter Schnyder schliesslich im Mai der Beratung zum Revisionsverfahren aus Protest fernbleibt, entscheidet das Richtergremium, Schnyder selbst aus dem Verfahren auszuschliessen und verbietet ihm jeden weiteren Kontakt zu den Parteien des Erbstreits. Mehr noch, das Kantonsgericht beantragt am 5. Juni 2019 bei der parlamentarischen Justizkommission (KJS), Peter Schnyder seines Amtes zu entheben, worauf die KJS ein Verfahren einleitet.

Exemplarische Schwächen gezeigt
Ein Amtsenthebungsverfahren gegen einen Richter gab es in Graubünden bisher noch nie. Der Entscheid darüber obliegt dem Grossen Rat. Kantonsrichter Peter Schnyder seinerseits ist seither und seit fast einem Jahr krankgeschrieben.
Hier kommt wieder die Kommission für Justiz und Sicherheit ins Spiel. Nachdem die elfköpfige, überparteiliche Kommission des Grossen Rates die betroffenen Parteien angehört hat, leitet die KJS ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen den Präsidenten des Kantonsgerichts, Norbert Brunner ein. Dieser reichte gemäss Auskunft der KJS am 7. Mai dieses Jahres ein Ausstandbegehren gegen die Kommission selbst ein. Über dieses befindet der Grosse Rat in seiner Junisession. Kommissionpräsident und CVP-Grossrat Ilario Bondolfi aus Chur bestätigte an der Medienorientierung im Grossratsgebäude, dass die Spannungen im Richtergremium schon vor diesem Fall gross gewesen seien und sagte, «wie die Kommission hat feststellen müssen, haben sich an diesem Fall exemplarische Schwächen der Justizverwaltung und der Geschäftsführung des Kantonsgerichts gezeigt.»
Zwischenzeitlich hat auch das Kantonsgericht den Antrag auf Amtsenthebung gegen Richter Schnyder aus Gründen der Verhältnismässigkeit zurückgezogen. Ihm wurde unter anderem ausgeprägter Individualismus und fixes Beharren auf die eigene Meinung vorgeworfen, und zwar in einem Masse, welches eine weitere Zusammenarbeit in der Kollegialbehörde unmöglich mache. Die KJS hat Kantonsrichter Schnyder deshalb einen Verweis ausgesprochen und zu Handen des Parlaments eine Empfehlung zur Nicht-Wiederwahl ausgesprochen.

Strafuntersuchung eingeleitet
Gegenüber dem Gerichtspräsidenten Norbert Brunner hat die KJS indes «sehr ernsthafte Amtspflichtverletzungen wegen unsachgemässer Behandlung eines Berufungsurteils in einem Erbrechtsfall» festgestellt. Am 7. April hat die Justizkommission dessen Immunität aufgehoben, worauf die Bündner Staatsanwaltschaft ihrerseits eine Strafuntersuchung eingeleitet hat. Diese ist im Gange und nicht Teil der Kommissionarbeit.
Norbert Brunner, der seit gut 18 Jahren am Kantonsgericht tätig ist, hat gegenüber den Medien verlauten lassen, er habe sich nichts zuschulden kommen lassen und hat im SRF-Regionaljournal der KJS sogar «Kompetenzüberschreitung» und «Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz» vorgeworfen. Gerichtspräsident Brunner steht kurz vor seiner Pensionierung und ist deshalb auch von den im August anstehenden Gesamterneuerungswahlen ausgeschlossen.

Infobox: Organisation und Aufgaben des Kantonsgerichts
Das Kantonsgericht stellt in Graubünden zusammen mit dem Verwaltungsgericht die obere richterliche Behörde dar und ist betraut mit der Rechtsprechung auf den Gebieten des Zivil-, Straf-, Schuldbetreibungs- und Konkursrechts sowie teilweise des Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrechts.
Das Kantonsgericht amtet auf Berufung oder Beschwerde hin als Rechtsmittelinstanz und überprüft Entscheide unterer Gerichtsinstanzen wie dem kantonalen Zwangsmassnahmengericht, Regionalgerichten, Schlichtungsbehörden, Betreibungs- und Konkursämtern und hält die Aufsicht über deren Geschäftsführung und Justizverwaltung inne. Ferner ist das Kantonsgericht laut eigenen Angaben die einzige kantonale Instanz für gewisse Zivilsachen wie auch kantonale Zentralbehörde für Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen. Dem Kantonsgericht als Gesamtgericht unterstehen weitere Aufgaben wie der Erlass von Gerichtsverordnungen, die Regelung der Einzelheiten der Gerichtsorganisation und -verwaltung, die Bestellung der Kammern mit Ernennung der Kammervorsitzenden und deren Stellvertretung, das Personalwesen wie auch Entscheide über Amtsenthebung und Amtseinstellungen.
Das Kantonsgericht Graubünden setzt sich aus sechs vollamtlichen Richtern oder Richterinnen zusammen, die jeweils für eine vierjährige Amtsdauer vom Parlament, dem Bündner Grossen Rat gewählt werden. Die elfköpfige grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit unter dem Präsidium des Churer CVP-Grossrats und Rechtsanwalts Ilario Bondolfi hält als Aufsichtsgremium des Parlaments die Aufsicht über die oberen kantonalen Gerichte. Das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) und die Verordnung über die Organisation des Kantonsgerichts (KGV) bilden derweil die gesetzlichen Grundlagen des Kantonsgerichts Graubünden. 

Autor und Foto: Jon Duschletta

Die Regierungsmitteilung vom Dienstag, 2. Juni, im Wortlaut:

Während eine Wahlempfehlung beim Gerichtspräsidenten Dr. Norbert Brunner obsolet ist, da dieser nicht zur Wiederwahl antritt, spricht die KJS für den Kantonsrichter Dr. Peter Schnyder eine Empfehlung zur Nichtwiederwahl durch den Grossen Rat im August aus. Zudem hat das mit 11 Grossratsmitgliedern aus allen Fraktionen besetzte Aufsichtsgremium die Ergebnisse des externen Fachberichts zu den Pendenzen und Verfahrensdauern am Kantonsgericht vorgelegt. Ebenso hat die KJS ihren zustimmenden Entscheid auf Aufhebung der Immunität von Dr. Norbert Brunner in einem Strafverfahren der Bündner Staatsanwaltschaft begründet.

Ein Antrag auf Amtsenthebung und ein Disziplinarverfahren am Bündner Kantonsgericht
Die KJS musste sich unter anderem mit der Bearbeitung eines Antrags auf Amtsenthebung gegen Kantonsrichter Dr. Peter Schnyder beschäftigen. Der Entscheid über eine Amtsenthebung ist alleine vom Grossen Rat zu fällen. Beim vorliegenden Fall handelt sich um ein Novum. Im Kanton Graubünden gab es bisher keine Beurteilung eines Amtsenthebungsantrags. Nicht nur die Auslegung der einschlägigen Gesetzestexte, sondern auch die fehlende Erfahrung auch aus anderen Kantonen führten zu einem grossen juristischen Aufwand. Der Antrag auf Amtsenthebung gegen Kantonsrichter Schnyder wurde vom ganzen Richterkollegium am 5. Juni 2019 gestellt. Die KJS leitete umgehend ein entsprechendes Verfahren ein. Im Anschluss wurde der betroffenen Partei rechtliches Gehör gewährt. Aufgrund der Aktenlage nach der Stellungnahme von Kantonsrichter Schnyder leitete die KJS ein weiteres aufsichtsrechtliches Verfahren gegen Kantonsgerichtspräsident Dr. Norbert Brunner ein, dem ebenfalls das notwendige rechtliche Gehör gewährt wurde. Zur rechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes zog die Kommission Prof. Dr. Isabelle Häner von der Anwaltskanzlei Bratschi AG in Zürich bei. Am 7. Mai 2020 reichte Kantonsgerichtspräsident Brunner ein Ausstandbegehren zum Endentscheid gegen die Mitglieder der KJS ein. Dieses ist in der Junisession vom Grossen Rat zu beurteilen. Das Kantonsgericht hat in der Zwischenzeit den Antrag auf Amtsenthebung zurückgezogen.

Empfehlung auf Nichtwiederwahl
Parallel zu den Untersuchungsarbeiten oblag es der KJS, die Gesamterneuerungswahlen am Kantons- sowie am Verwaltungsgericht vorzubereiten. Um ein klareres Bild der Sachlage zu gewinnen, hat die KJS frühzeitig die Verschiebung dieser Wahlen vom Juni auf den August beantragt. Die Untersuchungen haben bei Dr. Schnyder einen ausgeprägten Individualismus und ein Beharren auf der eigenen Meinung in einer Art und Weise offenbart, die für eine Kollegialbehörde als unverträglich beurteilt werden müssen. Ausserdem sind bedeutende Amtspflichtverletzungen seitens Dr. Schnyder festgestellt worden. Die KJS hat deshalb einen Verweis ausgesprochen. Von der Aussprechung einer schwereren Disziplinarmassnahme und namentlich von der schwersten Massnahme der Amtsenthebung sah die KJS hingegen aus Gründen der Verhältnismässigkeit ab. Gleichzeitig hat die KJS entschieden, die Empfehlung auf Nichtwiederwahl abzugeben, da sie zur Auffassung gelangt ist, dass Dr. Schnyder die persönlichen Voraussetzungen für das Richteramt nicht erfüllt und eine geordnete Zusammenarbeit mit den Mitrichtern nicht mehr möglich scheint.

Ernsthafte Pflichtverletzung
Im Disziplinarverfahren gegen den Kantonsgerichtspräsidenten Dr. Norbert Brunner hat die KJS eine sehr ernsthafte Amtspflichtverletzung feststellen müssen. Diese steht im Zusammenhang mit einer unsachgemässen Behandlung eines Berufungsurteils in einem Erbrechtsfall, der auch medial mehrfach behandelt wurde. Gleichzeitig gilt es zu berücksichtigen, dass gegen Dr. Brunner in seiner langjährigen Tätigkeit noch nie eine ernsthafte aufsichtsrechtliche Anzeige eingegangen war und auch keine Disziplinarmassnahme ausgesprochen werden musste. In der Zwischenzeit hat Dr. Brunner ein Ausstandsbegehren gegen alle Mitglieder der KJS gestellt. Über dieses Begehren wird der Grosse Rat in der Junisession entscheiden. In der Folge wird die KJS darüber befinden, welche Sanktion gegen Dr. Brunner zu verhängen ist. Weil dieser auf eine weitere Kandidatur verzichtet, hatte die KJS keine Wahlempfehlung zu treffen.

Ermächtigung zur Aufhebung der Immunität erteilt
Neben diesen aufsichtsrechtlichen Untersuchungen sah sich die KJS mit einem strafrechtlichen Verfahren im Rahmen des bereits erwähnten Erbrechtsfalls konfrontiert. Die KJS ist befugt, über die Aufhebung der Immunität der Richterpersonen an den Oberen Gerichten zu befinden. Am 7. April 2020 fällte die KJS einstimmig den Ermächtigungsentscheid gegen Kantonsgerichtspräsident Dr. Norbert Brunner. Aufgrund des positiven Ermächtigungsentscheids führt aktuell die Bündner Staatsanwaltschaft eine entsprechende strafrechtliche Untersuchung durch. Das Strafverfahren ist nicht mehr Teil der Kommissionsarbeit. (staka)