Um die vom Bund übertragenen sowie in der Zuständigkeit des Kantons liegenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Coronavirus längerfristig bewältigen zu können, hat der Kanton – in der besonderen Lage des Bundes und der daraus resultierenden normalen Lage im Kanton Graubünden – eine entsprechende Organisation unter der Leitung des Gesundheitsamts beschlossen. Dazu wird eine eigentliche Covid 19-Abteilung beim Gesundheitsamt geschaffen, welche mit Fachpersonen aus den Bereichen Organisation, Gesundheit, Recht und Kommunikation besetzt ist.
Die Finanzierung der zusätzlichen Lohnsummen erfolgt gemäss einer Medienmitteilung im Jahr 2020 über eine Umlagerung nicht beanspruchter Lohnbudgets in Dienststellen der kantonalen Verwaltung. Für die Jahre 2021 und 2022 wird dem Grossen Rat ein entsprechender Verpflichtungskredit beantragt.
Die neue Abteilung des Gesundheitsamts wird Anfang September die Räumlichkeiten des Amts für Jagd und Fischerei an der Loestrasse übernehmen und vorerst 16 Arbeitsplätze einrichten, welche für das Contact Tracing oder übrige Covid 19-Arbeiten genutzt werden.
Auf Antrag des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) hat die Regierung am Donnerstag zudem diskutiert, unter welchen Voraussetzungen Grossveranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden allenfalls wieder zuzulassen sind. Ebenfalls diskutiert wurde die Ausweitung der Maskenpflicht auf öffentlich zugängliche Räume. Beschlüsse wurden noch keine gefasst. Diese hängen von der weiteren Entwicklung der Fallzahlen ab. Wenn immer möglich sollen weitere Massnahmen mit den Ostschweizer Kantonen koordiniert werden.
Derzeit sind im Kanton Graubünden 28 Personen in Insolation und 69 Personen in Quarantäne. Eine Person befindet sich in Spitalpflege. (staka)