Ab Mittwoch Mitternacht gilt die rote Corona-Phase: Alle öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen, aber auch private Freizeitaktivitäten sportlicher und kultureller Natur mit mehr als 15 Personen sind bis auf Weiteres verboten. Ausgenommen sind politische Veranstaltungen wie Parlaments- und Gemeindeversammlungen oder bewilligte Demonstrationen, unter Einhaltung der gängigen Schutzmassnahmen.
Ferner werden Diskotheken und Tanzlokale geschlossen. Bars und Restaurant müssen um 23.00 Uhr schliessen. Es besteht Sitz- und Kontaktdatenpflicht und es sind nur maximal bis zu vier Personen pro Tisch erlaubt, Familien ausgenommen. Im privaten Rahmen werden Veranstaltungen auf zehn Personen beschränkt. Ab Montag, 2. November, müssen Hochschulen auf Fernunterricht umstellen. Überall dort, wo Menschenansammlungen auftreten und die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden können, gilt Maskenpflicht. Das betrifft das Siedlungsgebiet, Fussgängerzonen, Arbeitsplätze sowie Berufs- und Mittelschulen und auch Schulen ab Sekundarstufe II. In Sachen Freizeitaktivitäten sind Proben von Amateurchören sowie Kontaktsportarten verboten.
Die neuen, einschneidenden Massnahmen wurden im Rahmen der besonderen Lage und nach Absprache mit den Kantonen getroffen und sind für alle Kantone verbindlich. Diesen steht es allerdings frei, die Massnahmen zu verschärfen. Weiter soll laut Bundesrat Alain Berset am Contact Tracing festgehalten und die Testkapazitäten weiter ausgebaut werden.
Am Mittwoch meldete das BAG schweizweit 8616 aktive Covid-19-Fälle und einen Sieben-Tages-Schnitt von knapp 6000 Fällen, 88 Prozent mehr als in der Vorwoche. 24 neue Corona-Todesfälle und 149 neue Spitaleintritte sind hinzugekommen. Am Dienstag vermeldete der Kanton Graubünden 2104 bestätigte Fälle, 98 mehr als am Montag. 986 Personen befanden sich in Quarantäne, 521 in Isolation. Seit Beginn der Corona-Pandemie starben 50 Menschen an den Folgen der Viruserkrankung und 32 Personen sind aktuell in Graubünden hospitalisiert. Mit 441 bestätigen und 60 aktuellen Fällen verzeichnet die Region Maloja weiterhin die meisten Covid-19-Fälle. Ebenfalls stark betroffen ist die Region Bernina mit 104 bestätigten und 17 aktiven Fällen. (jd)

Nach Redaktionsschluss der EP/PL-Donnerstagsausgabe bezog auch der Kanton Graubünden Stellung zu den verschärften Massnahmen des Kantons. Hier die entsprechende Medienmitteilung im originalen Wortlaut:

Der Kanton Graubünden begrüsst schweizweit einheitliche Regeln. Das Ziel ist, die Fallzahlen einzudämmen, um eine Überlastung des Gesundheitswesens insbesondere des Personals in den Heimen und Spitälern zu vermeiden. Die Testkapazitäten im Kanton Graubünden werden ausgeweitet.

Die neuen Regelungen des Bundes zielen darauf ab, die Zunahme der Fallzahlen zu verlangsamen und weitere einschneidende Massnahmen zu verhindern. Sie sind für die Wirtschaft, den Tourismus sowie Sport und Kultur einschneidend. Das Ziel mit den neuen Massnahmen ist, bis zum Anfang der Wintersaison eine stabile epidemiologische Lage zu erreichen.

Die Schutzkonzepte der Branchen und Unternehmen sind weiterhin strikte einzuhalten. Die Erfahrungen zeigen, dass durch Schutzkonzepte mit konsequentem Maskentragen und unter Einhaltung der Distanz- und Hygienemassnahmen Ansteckungen vermieden werden können. Die Regierung appelliert an die Bevölkerung, im beruflichen und privaten Umfeld die Hygiene- und Distanzmassnahmen konsequent einzuhalten und sich an die Maskenpflicht zu halten.

An den tertiären Bildungsinstitutionen im Kanton wird wieder weitgehend auf Distanzunterricht umgestellt.

Testkapazität wird ausgebaut: Die Spitäler haben im Hinblick auf die ab nächster Woche zugelassenen Antigen-Schnelltests ihre Testkapazitäten erhöht und bauen zwei der bestehenden Testzentren aus: ein Testzentrum Nordbünden beim Kantonsspital Graubünden und ein Testzentrum Südbünden beim Spital Oberengadin. Getestet werden kann im Kanton Graubünden weiterhin auch in den Arztpraxen sowie in allen Spitälern. Der grösste Teil der Tests findet im Kanton nach wie vor in den Arztpraxen statt. Die Vorbereitungen zum Einsatz von Antigenschnelltests in Praxen und Spitälern laufen.

Die Regierung prüft zudem, ob bei einer weiteren Verschlechterung der epidemiologischen Situation im Kanton weitergehende Massnahmen nötig sind. Sie bereitet den Erlass der besonderen Lage gemäss Bevölkerungsschutzgesetz vor. Die besondere Lage ermöglicht eine verstärkte Abstimmung der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Regionen durch den kantonalen Führungsstab KFS. Beispielsweise können Veranstaltungen in Regionen und Gemeinden noch stärker eingeschränkt werden. (Staka)