Der Regierungsbeschluss ist im kantonalen Amtsblatt vom 4. Dezember veröffentlicht worden. Die Massnahmen gelten ab heute Freitag, 4. Dezember um 23.00 Uhr bis und mit Freitag, 18. Dezember, 0.00 Uhr. Eine kleine Übersicht:

Gastronomie

Restaurationsbetriebe, auch solche in Skigebieten, einschliesslich Cafés, Restaurants, Pubs, Brasserien, Bars (einschliesslich solcher, die Teil einer Bäckerei, einer Tankstelle, eines Bahnhofs, eines Hotels oder eines Campingplatzes sind) sind vorbehältlich der folgenden Ausnahmen geschlossen: Lieferung und Verteilung von Lebensmitteln nach Hause bis 22.00 Uhr; Märkte, für die der Konsum an Ort und Stelle verboten ist; Take-Away am Schalter (mit 1,5 m Abstand zwischen den Personen) bis 22.00 Uhr. Restaurants, die an die Hoteleinrichtungen angeschlossen sind, nur für die Hotelgäste; bei Fehlen anderer Schutzmassnahmen (z.B. Plexiglas) nur unter Einhaltung der erhöhten Hygienestandards (Maskenpflicht auch für das Personal; sitzend, maximal 4 Personen pro Tisch, ausser für Personen, die im gleichen Haushalt leben, mit 1,5 m Abstand zwischen Personen, die an verschiedenen Tischen sitzen).

Unterhaltung und Freizeit

Geschlossen sind Kinos, Theater, Museen, Galerien, Bibliotheken und Mediatheken, Sport- und Fitnesszentren, mit Ausnahme von Schulsportturnhallen, einschliesslich Kletterhallen, Eissportanlagen, Leichtathletikstadien und dergleichen, Wellnesszentren, öffentliche Schwimmbäder und Bäder, Bowlingbahnen, Clubbetriebe, Konzerthallen und andere gleiche oder ähnliche Orte. Eine Ausnahme bilden die Wellness-Einrichtungen der Hotels für Hotelgäste sowie Outdoor-Freizeitanlagen wie Eisfelder, Pumptracks und ähnliche, sofern die nötigen Schutzmassnahmen eingehalten werden können.

Versammlungen und Treffen

Versammlungen und Treffen von mehr als 10 Personen im privaten Raum sind verboten. Versammlungen und Treffen von mehr als 10 Personen im öffentlichen Raum, insbesondere auf Plätzen, Promenaden, Trottoirs und Spazierwegen sowie Parks sind verboten.

Veranstaltungen

Veranstaltungen und Aktivitäten mit mehr als 10 Personen in öffentlichen und privaten Räumen sind verboten. Die Begrenzung gilt nicht für politischen Anlässe, Versammlungen und dergleichen. Weitere Ausnahmen können vom Gesundheitsamt bewilligt werden, insbesondere wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht;

Religiöse Gottesdienste und Beerdigungen können unter strikter Einhaltung der Regeln des sozialen Abstandes und der Hygiene sowie unter Einhaltung von Schutzkonzepten mit maximal 50 Personen abgehalten werden.

Sportliche Aktivitäten:

Veranstaltungen, Aktivitäten und Versammlungen von mehr als 10 Personen in öffentlichen und privaten Räumen sind verboten.

Kontaktsportarten (Fussball, Basketball, Hockey, Kampfsportarten usw.) sind verboten. Erlaubt sind die Berufsausübung hinter verschlossenen Türen, sowie das individuelle Training.

Sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind, mit Ausnahme von Wettkämpfen, innerhalb der vom Bund festgelegten Grenzen erlaubt. Ebenso erlaubt sind Trainings und Wettkämpfe im Leistungssportbereich, unter den Voraussetzungen, dass die Sportlerinnen und Sportler dem nationalen Kader eines Sportverbands angehören (gemäss Vorgaben Swiss Olympic) und entweder als Einzelpersonen, in Gruppen von maximal 15 Personen oder als beständige Wettkampfteams trainieren. Erlaubt sind ausserdem Trainings- und Wettkämpfe von Teams, die einer Liga mit überwiegend professionellem Spielbetrieb angehören.

Schulen

An öffentlichen und privaten Schulen gilt auf dem gesamten Schulareal für alle Personen eine Maskentragpflicht, ausgenommen für Schülerinnen und Schüler im Kindergarten und auf der Primarstufe, für Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können, wobei andere, geeignete Massnahmen zum Schutz vor Ansteckung zu treffen sind.

Die Kontrolle der Massnahmen obliegt den Gemeinden.

Wie weiter?

Die Bündner Regierung hat am Freitagvormittag über die weiteren Schritte informiert:

Regierungsrat Christian Rathgeb wies in seinen Ausführungen darauf hin, dass sich in Graubünden in den letzten Tagen die coronabedingten Todesfälle verdoppelt haben, dass sich jeden Tag rund 100 Personen mit dem Covid-Virus anstecken und diese, aufgrund einer anhaltend hohen Reproduktionsrate, wiederum rund 100 weitere Personen anstecken.

Weil sich die Lage verschärft hat, müssten auch die Massnahmen verschärft werden, so Rathgeb. Dies beinhaltet verschärfte Massnahmen an sich wie auch die Intensivierung der Testaktivitäten und den damit verbundenen Kontrollen.