Gastrobetriebe, Einkaufsläden und Märkte, Freizeitbetriebe und Sportaktivitäten müssen um 19.00 Uhr schliessen und bleiben sonntags geschlossen.

Für private Veranstaltungen gilt eine maximale Zahl von fünf Personen aus zwei Haushalten. Ausgenommen sind Feiern bis zehn Personen vom 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember.

Öffentliche Veranstaltungen werden mit Ausnahme von religiösen Feiern sowie Versammlungen von Legislativen verboten. Jegliche Aktivitäten im Kulturbereich (inklusive schulische Aktivitäten) werden untersagt. Veranstaltungen im professionellen Bereich mit Publikum werden verboten, ausgenommen sind online übertragene Veranstaltungen ohne Publikum.

Die Massnahmen sollen ab dem 12. Dezember bis am 20. Januar gelten. Sollte sich die Lage in der nächsten Woche weiter verschlechtern, plant der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember weitergehende Massnahmen zu beschliessen, etwa die Schliessung von Gastrobetrieben und Läden. (pd)