Gastronomiebetriebe werden geschlossen, auch über die Festtage. Offen bleiben dürfen nur Betriebs- und Schulkantinen sowie die Restauration für Hotelgäste. Auch Take-Aways und Lieferdienste bleiben erlaubt. Bäckereien dürfen am Sonntag unter bestimmten Voraussetzungen das ganze Sortiment anbieten.

Freizeit- und Kultureinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos und Zoos. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten.

Sportanlagen werden geschlossen. Einzel- und Gruppentrainings in Innenräumen sind untersagt. Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen betrieben werden. Profispiele können ohne Zuschauer stattfinden. Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin erlaubt.

Ausnahmen sind in einzelnen Kantonen möglich. Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können Erleichterungen beschliessen, etwa das Öffnen von Restaurants und Sporteinrichtungen.

Skigebiete bleiben vorerst offen. Die Skigebiete brauchen für den Betrieb jedoch eine Bewilligung des zuständigen Kantons und ein umfassendes Schutzkonzept.

Kapazitäten in den Läden werden weiter eingeschränkt. Die maximale Personenzahl ist abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche. Die Läden müssen zwischen 19.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.

Empfehlung «Bleiben Sie zu Hause»: Die Bevölkerung wird dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken sowie auf Ausflüge verzichten.

Der Einsatz von Schnelltests wird erweitert. Sie können neu auch ohne Symptome durchgeführt werden, etwa in Heimen oder am Arbeitsplatz.