Um den Einsatz der Blaulichtfahrzeuge zu erleichtern, müssen die Autofahrer in Zukunft im Falle von stockendem Verkehr oder Stau unaufgefordert eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn bilden. Dabei darf in keinem Fall auf den Pannenstreifen ausgewichen werden. In Tunnels müssen sich Fahrzeuge so nah wie möglich am Fahrbahnrand halten.
Auf dreispurigen Autobahnen sollen sich Benutzer der mittleren Spur rechts und die der linken Spur sich links halten, damit den Rettungsfahrzeugen eine Durchfahrt ermöglicht wird. Wichtig sei, in solchen Fällen, die Warnblinker früh genug einzuschalten um Auffahrunfälle oder seitliche Kollisionen zu verhindern, schreibt der TCS.
Neu gilt das «Reissverschlussprinzip». Es wird angewendet, wenn zwei Spuren auf der Autobahn zusammengeführt werden. Automobilisten müssen die Fahrzeuge dabei erst am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen, damit ein frühzeitiges Spurwechseln und somit Rückstau verhindert wird. Bei Staus, stockendem Verkehr oder bei einem Unfall darf an den auf der linken Spur fahrenden Autos rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen und wieder einschwenken bleibt weiterhin verboten.

Wohnwagen schneller unterwegs
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen für Gespanne mit Anhängern oder Wohnwagen (bis 3,5 Tonnen) erhöht sich von 80 auf 100 km/h.
Ab dem 1. Januar 2021 dürfen in den Autobahnraststätten wieder alkoholische Getränke verkauft und serviert werden. Der Bundesrat hat das entsprechende Verbot in der Nationalstrassenverordnung aufgehoben.
Velos und Mofas im Stadtverkehr dürfen, wenn es entsprechend gekennzeichnet ist, bei einer roten Ampel rechts abbiegen. Es handelt sich dabei nicht um eine allgemeine Erlaubnis, rechts abzubiegen.

Velofahrer sichtbarer machen
Die Städte können zukünftig Schleusen für Velos auf der Fahrbahn vor Lichtsignalen markieren, auch wenn kein Velostreifen vorhanden ist. Dies erlaubt den Velofahrern, sich vor die anderen Verkehrsteilnehmer zu stellen und damit sichtbarer zu werden.
Kinder bis 12 Jahre dürfen in Zukunft auf der rechten Seite des Trottoirs fahren, wenn auf ihrer Strecke kein Velostreifen vorhanden ist. Sie müssen jedoch den Fussgängern den Vortritt gewähren.
Schnelle E-Bikes (45 km/h), Motorräder und Mofas können neu auf kostenpflichtige Parkplätze verwiesen werden.

(sda)