Im Oktober 2015 haben die St. Moritzer Stimmberechtigten die Nutzungsplanungsänderung für den Bau eines Gesundheitshotels und einer neuen Klinik Gut an der Via Serlas beim früheren Post-Hauptgebäude mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 63,5 Prozent gutgeheissen. Dem Entscheid vorausgegangen war ein beispielloser Abstimmungskampf um eine Vorlage, welche das Dorf spaltete. Auf der einen Seite die Klinik Gut mit Investoren, welche auf dem Post-Swisscom-Areal ein Gesundheitszentrum errichten möchten, mit einem Hotel und dem Neubau der Klinik. Auf der anderen Seite die Gegnerschaft, angeführt von den beiden Fünf-Sterne-Häusern Badrutt’s Palace und Kulm, welche sich vor allem an den Dimensionen der Projekte in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft stören.

Durch alle Gerichtsinstanzen
Schon bevor über die Serletta-Planung abgestimmt wurde, war klar, dass es ungeachtet des Ergebnisses zu Rechtsstreitereien kommen würde. Diese Vorahnung hat sich bestätigt. Letzte Woche war bekannt geworden, dass die Gegnerschaft das Urteil des Verwaltungsgerichtes, welches die Planungsbeschwerde der benachbarten Liegenschaftseigentümer im Dezember 2019 abgewiesen hatte, vor das Bundesgericht weiterzieht (EP vom 8. Februar).
Dass die Projektgegner jetzt vors Bundesgericht ziehen, überrascht Adrian Urfer, Mitinhaber und Delegierter des Verwaltungsrates der Klink Gut nicht. Dies, nachdem die beiden Hotels auch nach der Niederlage vor Verwaltungsgericht jede Form von Gespräch konsequent verweigert hätten. «Sie ziehen das Verfahren mit allen Mitteln in die Länge und hoffen, dass wir aussteigen müssen, weil wir dringend einen Neubau brauchen.». Bereits im November des vergangenen Jahres hatte der CEO der Klinik Gut, Hanspeter Frank, gegenüber dieser Zeitung gesagt, dass die Klinik ihren heutigen Standort an der Via Arona spätestens 2023 verlassen muss, der Vertrag sei gekündigt. Das wiederum bedeutet einen Standortentscheid in diesem Jahr, um 2021 bauen zu können.
Ein sehr optimistischer Fahrplan. Denn selbst wenn das Bundesgericht bis Ende des Jahres entscheidet und die Planungsbeschwerde ebenfalls abweist, könnten die Gegner später bei der Projekteingabe wieder den Rechtsweg beschreiten.

Auch Plan B umstritten
«Die Wahrscheinlichkeit, dass die Klinik Gut von St. Moritz wegziehen muss, ist mittlerweile gross», sagt darum Adrian Urfer. Denn auch der im letzten November von der Gemeinde St. Moritz präsentierte Plan B – ein Klinikneubau anstelle des heutigen Konzertsaals beim Heilbad – stösst auf Widerstand. Gegen die Teilrevision des Quartierplans «Bäderzentrum» ist eine Einsprache eingegangen, wie der Kommunikationsverantwortliche der Gemeinde, Fabrizio d’Aloisio, auf Anfrage bestätigt. Diese Einsprache wird vom Gemeindevorstand im Rahmen des Einleitungsbeschlusses zur Teilrevision behandelt werden.
Für die Klinik Gut wäre der Standort beim Heilbad eine «valable Option». Allerdings könnte dort nur die Klinik, nicht aber das mit dem österreichischen Unternehmen Lanserhof geplante Gesundheitshotel realisiert werden. «St. Moritz würde in der Erneuerung des Gesundheitstourismus um Jahre zurückgeworfen», zeigt sich Frank überzeugt.

«Bieten Hand für Lösung»
Das Badrutt’s Palace Hotel verweist auf Anfrage auf das laufende Verfahren vor dem Bundesgericht und will zurzeit keine Stellung nehmen. Beim Hotel Kulm sagt Mediensprecher Jörg Röthlisberger, dass man das Urteil des Verwaltungsgerichts kurz vor Weihnachten erhalten und innerhalb der vom Gericht auferlegten Frist von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht habe. Dies mit nachvollziehbaren, guten Gründen und Aussicht auf Erfolg. «Die AG Grand Hotels Engadinerkulm bietet aber nach wie vor Hand für eine konstruktive Lösung», fügt er an. Doch dafür brauche es mehr Zeit als diese vom Gericht auferlegte 30-tägige Frist. Darum sei man gezwungen gewesen, innert Frist Beschwerde an die nächste Gerichtsinstanz zu führen.

Autor: Reto Stifel