Damals waren der Präsident des Rennvereins, Thomas Walther, und das frühere Vorstandsmitglied, Gian Peter Niggli, mit einem Auto mit weit über 100 Stundenkilometern über das Geläuf des White Turf Geländes auf dem gefrorenen St. Moritzersees gerast. Das ganze wurde mit einem Handy gefilmt und über den «Blick» öffentlich gemacht. Später hat die Staatsanwaltschaft Graubünden ein Verfahren eröffnet.
Dieses ist nun eingestellt worden, wie Staatsanwalt Franco Passini auf Anfrage der EP/PL bestätigt. «Der Vorwurf der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz auf der Pferderennbahn wurde fallen gelassen» sagt Passini. Dies, weil die Fahrt auf dem abgesperrten Renngelände stattgefunden habe und somit keine anderen Personen gefährdet gewesen seien. Bei der Rennbahn handelt es nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche, welche unter die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes fällt.
Allerdings wurde eine Ordnungsbusse von 30 Franken plus die Übernahme der Verfahrenskosten von mehreren hundert Franken für die Verletzung eines Fahrverbotes ausgesprochen. Mit der Begründung, dass das Fahrverbot auf den See missachtet worden sei weil es sich um eine Vergnügungsfahrt gehandelt habe ohne Zusammenhang mit der Veranstaltung White Turf.
Rennvereins-Präsident Thomas Walther hatte den Sachverhalt nie bestritten. Er entschuldigte sich anlässlich der Versammlung des Rennvereins vom letzten September bei den Mitgliedern. «Was ich damals gemacht habe war des Amtes nicht konform und ich werde es sicher nicht mehr machen.» Er betonte auch, dass kein Alkohol im Spiel war und auf dem abgesperrten Geläuf keine anderen Personen gefährdet worden seien.

Autor: Reto Stifel

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