Noch sind es nicht allzu viele Gemeindeversammlungen, die im Engadin wegen des Coronavirus abgesagt werden mussten. Doch wenn das Versammlungsverbot noch länger dauern sollte, könnte die eine oder andere Gemeinde unter Zugzwang kommen: Wichtige Kreditbeschlüsse, die gemäss Verfassung vor den Souverän – meistens die Gemeindeversammlung müssen – könnten dann nicht gefällt werden, was wiederum zur Folge hätte, dass sich Projekte verzögern. Wie Recherchen der EP/PL zeigen, gibt es für solche Fälle eine Lösung: Offenbar soll die Bündner Regierung bereits am Dienstag per Notrecht entscheiden, dass Gemeinden unaufschiebbare Geschäfte der Urnenabstimmung unterbreiten können, auch wenn solche in der Gemeindeverfassung gar nicht vorgesehen sind. Thomas Kollegger, Leiter des Amtes für Gemeinden, bestätigte auf Anfrage der EP/PL diesen Sachverhalt. Wie aber organisieren sich die Engadiner Gemeinden in Corona-Zeiten? Im Oberengadin finden die Sitzungen der Exekutiven ordnungsgemäss statt, physisch oder virtuell. Auch im Unterengadin finden die Sitzungen der Gemeindevorstände per Videokonferenz statt, und die meisten politischen Geschäfte können noch zuwarten.Die ganze Geschichte dazu gibt es in der gedruckten EP/PL vom 21. April.