Auch nach der kantonalen Gesetzesanpassung bleibt der Betrieb von eigentlichen Glücksspielautomaten einzig den konzessionierten Kasinos vorbehalten, beispielsweise dem Casinò St. Moritz. Foto: Jon Duschletta

Auch nach der kantonalen Gesetzesanpassung bleibt der Betrieb von eigentlichen Glücksspielautomaten einzig den konzessionierten Kasinos vorbehalten, beispielsweise dem Casinò St. Moritz. Foto: Jon Duschletta

Parlament liberalisiert das kantonale Geldspielgesetz

Seit Anfang 2019 ist das eidgenössische Geldspielgesetz in Kraft. Der Grosse Rat hat am Donnerstag die Anpassungen des kantonalen Geldspielrechts an das Bundesrecht vorgenommen. Auf kantonaler Ebene wurde das bestehende Verbot von Geschicklichkeitsspielautomaten in Restaurants aufgehoben. 

Im Eidgenössischen Geldspielgesetz sind das Spielbankengesetz und das Bundesgesetz betreffend Lotterien und gewerbsmässige Wetten zusammengeführt worden. Das Gesetz verfolgt drei vordergründige Ziele: Die Bevölkerung vor den ...

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