Im Eidgenössischen Geldspielgesetz sind das Spielbankengesetz und das Bundesgesetz betreffend Lotterien und gewerbsmässige Wetten zusammengeführt worden. Das Gesetz verfolgt drei vordergründige Ziele: Die Bevölkerung vor den ...
Auch nach der kantonalen Gesetzesanpassung bleibt der Betrieb von eigentlichen Glücksspielautomaten einzig den konzessionierten Kasinos vorbehalten, beispielsweise dem Casinò St. Moritz. Foto: Jon Duschletta
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