Umfragen zeigen es immer wieder: Wintersportler entscheiden sich für die Skigebiete, welche mit viel zusammenhängender Pistenfläche und einer modernen Bahninfrastruktur auftrumpfen können. In dieser Hinsicht kann die 1972 erstellte Signalbahn nicht mehr punkten. Zwar erfüllt sie seilbahntechnisch die Behördenauflagen. Die Grosskabinen sind heute aber weder zeitgemäss noch komfortabel. Dass die Bahn durch eine moderne Gondelbahn mit Zehnerkabinen ersetzt werden soll, ist richtig. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich St. Moritz in einem hart umkämpften Wintersportmarkt behaupten muss. Und angesichts der Tatsache, dass das Engadin wirtschaftlich auf Gedeih und Verderb auf einen wettbewerbsfähigen Tourismus angewiesen ist.
Wenn sich Betroffene gegen ein Vorhaben mit juristischen Mitteln wehren, ist das ihr gutes Recht. Im Fall der Signalbahn ist seitens der Einsprecher aber mehr Augenmass gefordert. Erstens handelt es sich nicht um einen Neubau. Es wird lediglich eine bestehende Bahn durch eine neue Anlage mit praktisch identischer Linienführung ersetzt. Die Bewohner, die sich jetzt zur Wehr setzen und dort Wohneigentum erworben haben, wussten, dass eine Bahn nahe ihrer Liegenschaft vorbeiführt.
Zweitens hat das Bundesamt für Verkehr als Leitbehörde die Baubewilligung für die neue Bahn erst nach einem sehr intensiven, mehrjährigen Prozess erteilt. Mögliche Varianten wurden kritisch hinterfragt, die Wirtschaftlichkeit geprüft, Auswirkungen auf die Umwelt detailliert abgeklärt. Verschiedenste nationale und kantonale Ämter waren in den Prozess involviert, ebenso die Umweltschutzverbände. In der 224 Seiten starken Plangenehmigung ist jedes Detail abgeklärt und geregelt. Es erstaunt darum nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht in fachlicher Hinsicht voll und ganz der Argumentation der Vorinstanz gefolgt ist.
Drittens schliesslich ist Augenmass bei den Gegnern gefragt, wenn es um den Entscheid geht, ob das Urteil nach Lausanne weitergezogen werden soll. Neue Argumente werden keine auf den Tisch kommen. Sämtliche fachlichen Aspekte sind von den Vorinstanzen zur Genüge behandelt und entschieden worden. Dass sich das Bundesgericht gegen die Entscheide der Vorinstanzen stellt, ist praktisch ausgeschlossen.
Noch einmal: Der Gang der Gegner vor das höchste Schweizer Gericht ist ihr gutes Recht. Angesichts der Ausgangslage wäre ein solcher Schritt aber reine Verzögerungstaktik. Gegen ein Projekt, welches für die Tourismusdestination als Ganzes wichtig ist und besser heute als morgen umgesetzt werden muss.

Autor: Reto Stifel

Foto: Daniel Zaugg