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Du Lac: Ortsplanung ist rechtskräftig

Die von der Bündner Regierung genehmigte Teilrevision der Ortsplanung «Spezialzone Du Lac» ist rechtskräftig. Die ebenfalls von der Regierung anfang Dezember abgewiesene Beschwerde ist bis zum Ablauf der Frist am 18. Januar nicht vor das Verwaltungsgericht weitergezogen worden.

Wie Regula Degiacomi, Vorsteherin des Departements Bildung, Gesundheit und Soziales am Donnerstag im Gemeinderat sagte, ist mittlerweilen auch die Baubewilligung erteilt worden. Die Rechtsmittelfrist läuft nun noch bis Ende Februar. Sofern keine Einsprachen eingehen, soll mit dem Bau des Alterszentrums Du Lac im kommenden Frühjahr begonnen werden. Die Inbetriebnahme wäre dann im Jahr 2024 geplant.

Autor: Reto Stifel


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