Gemeindepolizei St. Moritz darf Taser anschaffen
Der Gemeinderat St. Moritz hat das Polizeigesetz dahingehend abgeändert, dass die Gemeindepolizei sogenannte Destabilisierungsgeräte, im Volksmund auch Taser genannt, anschaffen darf. Die Gesetzesänderung unterliegt dem fakultativen Referendum.
Im Gesetz nennt man sie Destabilisierungsgeräte (DSG), im Volksmund sind sie als Elektroschockpistolen bekannt, und die bekannteste Marke ist der «Taser.» Sie gelten als effizientes – im Vergleich zur Schusswaffe aber milderes ...
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