Unternehmen des Detailhandels mit Sitz im Kanton Graubünden die coronabedingt einen Umsatzverlust erlitten haben, können ab sofort ein Gesuch um Härtefallhilfen einreichen. Zudem steht eine neue Informatiklösung im Einsatz, welche den Prozess zur Auszahlung der Beiträge beschleunigen soll.
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