Mit den wöchentlich stattfindenden Schultestungen stehe ein Instrument zur Verfügung, um rasch Coronafälle zu identifizieren und Infektionsketten zu unterbrechen. Rund einen Monat nach dem Start dieser flächendeckenden Massnahmen nehmen über 95 Prozent der Bündner Volksschulen an den Schultestungen teil.
Von der Aufhebung der Maskenpflicht ausgenommen sind Lehrpersonen und weiteres Schulpersonal. Auch Schüler der Sekundarstufe I müssen weiterhin eine Maske tragen. Während der Pause im Freien können jedoch alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule, unabhängig von der Beteiligung der Schule oder Institution an den Schultestungen, die Maske abnehmen, sofern sie mindestens eineinhalb Meter Abstand voneinander haben.

Autor: (staka)

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