Staatsanwalt Bruno Ulmi sagte damals gegenüber der EP/PL, dass erstmals Korruptionsvorwürfe vorliegen würden. Es gebe konkrete Hinweise, dass sich Kantons- und Gemeindeangestellte haben bestechen lassen. Weiter sagte er, dass es bei den Ermittlungen nicht nur um Korruptionsvorwürfe gehe, sondern ganz generell um allfällige Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Baukartell. Auch betonte Ulmi, dass die Staatsanwaltschaft unabhängig ermittle und nicht zusammen mit der PUK Baukartell.

Jetzt, gut eineinhalb Jahre später, ist von den Hinweisen offenbar nichts übrig geblieben. Wie Maurus Eckert, Mediensprecher der Bündner Staatsanwaltschaft auf Anfrage sagt, ist das Verfahren kürzlich eingestellt worden. «Hinweise auf mögliche Straftatbestände wegen Betrugs oder Urkundenfälschung haben sich nicht erhärtet.» Gemäss Eckert habe sich die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unter anderem auf die umfangreichen Akten der Wettbewerbskommission (Weko) abgestützt. 

Bereits ein erster, ähnlicher Fall in der Schweiz, führte zu keiner Anklage seitens der Staatsanwaltschaft. Damals hatte die Stadt Lugano in einem Fall von Kartellabsprachen im Strassen- und Belagsbau Anzeige wegen Betrugs- und Urkundenfälschung bei der Tessiner Staatsanwaltschaft erstattet. Die Parteien einigten sich dann auf einen Vergleich und die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren später ein.

Kartellvergehen können auch Straftatbestände erfüllen, die Offizialdelikte sind und von Amtes wegen verfolgt werden müssen. Zusätzlich wäre es – wie im Fall Lugano – möglich gewesen, dass Drittparteien Strafanzeige bei der Bündner Staatsanwaltschaft eingereicht hätten. «Solche sind aber nicht eingegangen», sagt Eckert. 

Text: Reto Stifel