Auf der Fahrt zwischen Bever und La Punt wurde die fehlbare Lenkerin mit einer Geschwindigkeit von 141 km/h netto vom Lasergerät erfasst. Ihr Führerausweis wurde an Ort und Stelle aberkannt. Ebenfalls musste sie ein Depositum von 6000 Franken hinterlegen. Es erfolgt nun eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden.

Als Raser gilt, wer im konkreten Fall die Höchstgeschwindigkeit um netto 60 und mehr km/h überschreitet. An der Messstelle ausserorts auf der Engadinstrasse H27 gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

(kapo)