Dann dürfen auch Hallen- und Thermalbäder sowie Wellness-Einrichtungen wieder öffnen. Laut dem Bundesrat wird zudem die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt – jedoch nur für Betriebe, die einmal pro Woche testen. Die Limiten für private Treffen erhöht der Bundesrat von zehn auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draussen. Für diesen Bereich wurden in der Konsultation zunächst keine Änderungen vorgesehen. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr. Schliesslich werden neu auch Geimpfte und Personen unter 16 Jahren für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Laut dem Bundesrat soll noch vor dem Sommer «ein weiterer, ebenfalls grösserer Öffnungsschritt» folgen.

 

Noch nicht am Ende des Weges

Gesundheitsminister Alain Berset zeigt sich optimistisch, dass die Bekämpfung der Corona-Pandemie auch in den kommenden Wochen erfolgreich bleibt. «Unsere Strategie funktioniert», sagte er am Mittwoch vor den Medien in Bern. Trotz mehreren Öffnungsschritten sei seit mehreren Wochen ein Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen. Das zeige, dass die Impfkampagne funktioniere und die Schutzmassnahmen von der Bevölkerung eingehalten würden. «Wir konstatieren eine gute Entwicklung, sind aber noch nicht am Ende des Weges.»

Den aktuellen Öffnungsschritt bezeichnete Berset als «substanziell». Praktisch alle Aktivitäten seien – teilweise mit Einschränkungen und Schutzkonzepten – wieder möglich. Geschlossen blieben Discos und Clubs. Auch ihnen wolle der Bundesrat aber Perspektiven bieten.

Der Bundesrat hat ausserdem entschieden, wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden können. Der Öffnungsplan sieht weiterhin drei Schritte vor. Ab dem 1. Juni sind pro Kanton fünf Pilotveranstaltungen mit maximal 600 Personen drinnen oder 1000 draussen erlaubt. 

 

Grossanlässe ab Juli

Ab Anfang Juli können Grossanlässe mit 3000 respektive 5000 Personen durchgeführt werden. Ab dem 20. August will die Regierung auch Anlässe mit bis zu 10 000 Personen zulassen. Sind Sitzplätze vorhanden, könnten Sportstadien im Freien gar ohne Einschränkungen gefüllt werden.

Die Umsetzung dieses Schrittes ist mit der epidemiologischen Lage und insbesondere mit der Frage verknüpft, wie viele Personen bis dahin geimpft sind. Zugelassen werden nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen.

Der Bundesrat will zudem schrittweise aus den ausserordentlichen Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft aussteigen. 

Die Corona-Erwerbsausfallentschä-digungen stehen bis Ende 2021 zur Verfügung, wie der Bundesrast mitteilte. Die Kurzarbeitsentschädigungen bleiben über 2021 hinaus erhalten. 

Schliesslich können Veranstaltungen mit dem entsprechenden Schutzschirm bis Ende April 2022 abgesichert werden. Weil die Betriebsschliessungen weitgehend aufgehoben werden, will der Bundesrat die Einmalbeiträge für Unternehmen ganz auslaufen lassen.

(ep, sda)