Bereits in der Vergangenheit konnten Schweizer Medienhäuser von indirekten Fördergeldern profitieren. Im Rahmen der sogenannten indirekten Presseförderung übernimmt der Bund einen Teil der Distributionskosten, indem er der Schweizerischen Post jenen Differenzbetrag refinanziert, welcher die Post den Verlagen als Rabatt auf die Zeitungszustellung gewährt. Dass die Fördergelder damit nicht direkt an die Verlage fliessen, wurde über Jahrzehnte als Garant dafür gesehen, dass die Medienhäuser in ihrer Rolle als sogenannte Vierte Gewalt im Staat unabhängig bleiben und sich nicht als Direktzahlungsempfänger manipulierbar machen. 

 

Unabhängigkeit bleibt zentral

In der gegenwärtigen Diskussion zu den neu geplanten Unterstützungszahlungen für digitale Medienangebote wird nicht zuletzt aus den Reihen der Medienbranche moniert, dass diese Art von direkter Förderung eine Bedrohung für die Unabhängigkeit der Medien bedeuten würde. Diese Unabhängigkeitsdiskussion ist allerdings obsolet. Mit dem vorliegenden Massnahmenpaket beteuern alle politischen Akteure wie auch der Staat, wie wichtig ihnen die Unabhängigkeit der Schweizer Medien ist. Und ganz generell, hätten der Staat oder die Parteien tatsächlich eine Einflussnahme erwirken wollen, hätte auch im Modell der indirekten Presseförderung bereits das Potenzial dazu bestanden, wirtschaftlichen Druck auszuüben. Interessanterweise sind es die gleichen Medienhäuser, die sich vor einer Einflussnahme bei «digitalen» Direktzahlungen fürchten und gleichzeitig vehement die Förderung von Frühzustellung fordern – de facto ebenfalls eine Direktmassnahme. Nicht selten sind die Medienhäuser nämlich an den Verteilorganisationen beteiligt, welche die Fördergelder erhalten werden, oder sie stellen diese sogar selber. Ob eine Fördermassnahme direkt oder indirekt geleistet wird, sollte ausschliesslich von deren Wirkungsart abhängig sein.

 

Politische Mitwirkung bedroht

Medienförderung ist in unserem direktdemokratischen Land unverzichtbar. Erst durch die Medien und die Rezeption der Inhalte durch den Bürger sind öffentliche Meinungsbildung und damit verbunden das Funktionieren des demokratischen Prozesses möglich. Die Zurverfügungstellung von Qualitätsjournalismus hat im Ansatz jedoch den Charakter eines öffentlichen Gutes. Bei öffentlichen Gütern greift der Mechanismus der freien Marktwirtschaft nicht ausreichend. Dies bedeutet, dass die Zahlungsbereitschaft und die daraus resultierende Nachfrage nicht zu jenem Angebot führen, das für die demokratische Meinungsbildung gefordert wäre. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, kann nun der Staat beispielsweise über die Vergünstigung von Zustelltarifen dafür sorgen, dass sich mehr Menschen ein Abonnement leisten können und wollen. Schieben damit die Verleger und Verlegerinnen ihre unternehmerische Verantwortung auf den Staat ab? Nein, denn auch ohne Förderung würden Qualitätsmedien existieren – und auch zahlungswillige Abonnentinnen und Abonnenten. Aufgrund von deutlich höheren Abonnementspreisen wären es aber vermutlich erheblich weniger. Während die Medienunternehmen ihr Angebot mit betriebswirtschaftlichen Anpassungen auf eine reduzierte Nachfrage ausrichten würden, wäre die Tatsache, dass viel weniger Menschen Zugang zu relevanten Medien hätten, aus staatspolitischer Sicht sehr problematisch. Das Bürgerrecht auf politische Mitwirkung wäre bedroht. 

 

Langfristige Planung gefordert

Die gegenwärtigen und neuen Fördermassnahmen sollen auf fünf, sieben oder zehn Jahre beschränkt werden. Es ist nachvollziehbar, dass für neue, noch nicht erprobte Förder-massnahmen eine zeitliche Beschrän-kung vorgegeben wird. Gleichzeitig ist aber ein Planungshorizont von fünf Jahren für jedes Unternehmen viel zu kurz, um eine nachhaltige Strategieplanung aufzugleisen. Die Frage «Medienförderung – quo vadis?» wird mit dem vorliegenden Medienpaket zwar kurzfristig beantwortet. Die darin definierten Fördermassnahmen sind effizient und (überlebens-)wichtig für das Mediensystem Schweiz, deren Umsetzung sollte nun mit aller Dringlichkeit vorangetrieben werden. Darüber hinaus muss das mittelfristige Ziel aber sein, dass der Zugang zu Medien als Recht aller Bürger und somit auch die Medienförderung zur Sicherstellung eines vielfältigen Angebotes nachhaltig geregelt wird, ohne zeitliche Beschränkung. Basierend auf diesem allgemeinen, möglicherweise verfassungsrechtlichen Grundsatz könnte die Politik dann mit mehr Flexibilität auch kurzfristig gesetzliche Massnahmen schaffen, die entsprechend der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnis und der technischen Entwicklung den Konsum von Medieninhalten fördern. Sei dies nun im Digitalen oder im Printbereich oder auch über Kanäle, die wir heute noch nicht kennen. 

 

Autorin: Martina Gammeter

m.gammeter@gammetermedia.ch

 

Foto: Daniel Zaugg