Im Kantonalen Raumplanungsgesetz (KRG) ist seit 2004 festgesetzt, dass Bauten und Anlagen gegenüber Gewässern fix definierte Abstände einzuhalten haben. Mit der Revision des KRG 2009 wurden die Vorgaben des Bundesrechtes ...
Klar, mit 1004 Ja- gegen 157 Nein-Stimmen, haben die St. Moritzer Stimmberechtigten die Teilrevision der Ortsplanung «Gewässerräume» gutgeheissen. Somit werden die Gewässerräume grundeigentümerverbindlich im Zonenplan festgesetzt. Die Stimmbeteiligung betrug 55,45 Prozent.
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