Die Medienmitteilung der Standeskanzlei Graubünden:

Die Grundlagen des Bundes wurden in den letzten Wochen laufend geändert, letztmals per 14. Januar. Die letzten Anpassungen sind weitreichend, insbesondere mit Blick auf den Vollzug der Härtefallverordnung. Aufgrund des neuerlichen Lockdown ist mit deutlich mehr Gesuchen von einzelnen Unternehmen zu rechnen. Der Kanton rechnet mit rund viermal mehr Gesuchen - rund 2000 anstatt vormals 500.

Zudem ist nicht abschätzbar, wie viele Unternehmen Gesuche für einzelne Unternehmenssparten einreichen. Das kann die Anzahl Gesuche und den Aufwand wiederum vervielfachen. Aus diesen Gründen vereinfacht die Regierung den Vollzug der Härtefallverordnung nun drastisch.

Umsatzverlust von mindestens 15 Prozent
Der Bundesrat hat die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. Insbesondere müssen Unternehmen, die für mindestens 40 Tage behördlich geschlossen sind, keinen Umsatzverlust von 40 Prozent mehr nachweisen. Unternehmen, die nur erheblich in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt, aber nicht geschlossen sind, müssen diesen Nachweis erbringen. Der Kanton Graubünden richtet sich nach diesen Bestimmungen und führt ein Zusatzkriterium ein. In Graubünden werden nur Unternehmen berücksichtigt, die bezogen auf das ganze Unternehmen einen Umsatzverlust von mindestens 15 Prozent aufweisen.

Gesuche können ab sofort wieder gestellt werden. Der Vollzug für Unternehmen des Detailhandels, die ab 18. Januar geschlossen sind, wird noch entwickelt. Der Kanton bittet daher diese Unternehmen um etwas Geduld und Verständnis.

Finanzielle Auswirkung
Bis anhin stehen Mittel von 39 Millionen Franken (inkl. Vollzugsaufwand) zur Verfügung. Die Regierung verabschiedete zur Umsetzung der angepassten Härtefallverordnung zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GPK) einen Nachtragskreditantrag von 61 Millionen Franken, so dass nun gesamthaft 100 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Der Antrag berücksichtigt die aktuelle Rechtslage und den Lockdown bis Ende Februar 2021. Die GPK muss diesen Nachtragskredit noch genehmigen.

Das Gesuchsformular und alle weiteren Informationen zum Bezug von Härtefallhilfen sind auf der Webseite des Departements für Volkswirtschaft und Soziales aufgeschaltet.