Der Bundesrat hat gestern entschieden: Die 2G-Regel tritt ab Montag in Innenräumen in Kraft. In Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen in Innenbereichen haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang. Zudem gilt eine strengere Maskenpflicht in Innenräumen: Dort muss eine Maske getragen werden, und es darf nur im Sitzen konsumiert werden. Für Veranstaltungen mit über 300 Personen im Aussenbereich gilt weiterhin die 3G-Regel.

Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ (genesen, geimpft und zusätzlich getestet) anwenden und so auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten. Wo die Maske nicht getragen werden kann, bei Blasmusikproben zum Beispiel, oder wo im Sitzen nicht konsumiert werden kann wie in Discos und Bars, kommt auch die 2G+-Regel zur Anwendung. Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen – ebenso Jugendliche bis zu 16 Jahren.

Private Treffen sind fortan auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist, Kinder mit inbegriffen. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt im Innenbereich eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen. Zudem führt der Bundesrat die Homeoffice-Pflicht wieder ein. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht. An Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen wird eine Maskenpflicht vorgeschrieben.

Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen zudem dringend, die Maskenpflicht auch in den tieferen Stufen einzuführen und repetitiv zu testen. Die Massnahmen gelten vorerst bis zum 24. Januar. Ziel des Bundesrates ist, die Spitalstrukturen so gut wie möglich vor einer noch stärkeren Belastung zu schützen und den Betroffenen den Zugang zur Intensivpflege zu ermöglichen, wie der Bundesrat heute mitteilte. Und kommende Woche wird das BAG der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen, die Frist der Boosterimpfung auf vier Monate zu verkürzen. Tatsächlich ist von Swissmedic die Auffrischimpfung zurzeit erst sechs Monaten nach der zweiten Impfung zugelassen. (dk)