Würde die Anklageschrift vor dem Bezirksgericht Zürich vorgetragen, müsste sie gesungen werden. Was sich da auf 16 Seiten präsentiert, dürfte wohl kaum je ein Gericht zu sehen bekommen haben. Denn eigentlich ist die Anklage gegen ein Liedtextbuch gerichtet, in dem die Originalpassagen der alten Zürich-Lieder, die bei den Theateraufführungen der Trittligass-Balladen gespielt wurden, aufgelistet sind. Urheber vieler dieser Lieder war der 1982 verstorbene Werner Wollenberger. Seine Erben zerren Jenny nun vors Gericht, sie machen Urheberrechtsverletzungen geltend. Dabei werden in der Anklageschrift die Originaltexte den Versionen gegenübergestellt, wie Christian Jott Jenny sie in den insgesamt 22 Aufführungen zwischen August 2017 und Juni 2018 vorgetragen hat. Jenny war Initiator und mit seinem «Amt für Ideen» Produzent der Aufführungen und hat selbst mitgespielt. Die Trittligass-Balladen begeisterten damals ein grosses Publikum, und die Kritiker in den Medien waren des Lobes voll.

Geldstrafe und Busse gefordert
Bereits 2018, mitten in Jennys Wahlkampf um das St. Moritzer Gemeindepräsidium, wurde bekannt, dass die Werner-Wollenberger-Stiftung gegen Jenny Strafanzeige erstattet hatte. Die Stiftung kümmert sich um den Nachlass des Schweizer Schriftstellers, Publizisten, Satirikers und Regisseurs. Sie monierte, dass Jenny bei seinen Aufführungen Liedtexte in abgeänderter Form und ohne vorherige Genehmigung verwendet habe. Die Staatsanwaltschaft ist auf die Klage eingetreten, der Fall wird am 19. Mai vor dem Bezirksgericht Zürich verhandelt. Der Straftatbestand: «Verbrechen gegen das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte», wie es in der Anklageschrift heisst. Der Staatsanwalt fordert eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 370 Franken, insgesamt 33 000 Franken, mit bedingtem Vollzug. Zudem soll Jenny eine Busse von 8300 Franken zahlen.

Eine Liedzeile, ein Verbrechen?
Dass ein solcher Streitfall nicht auf dem zivilrechtlichen Weg gelöst wird und bei der Strafbehörde landet, ist für den Zürcher Theaterautor Michael Rüegg sehr speziell. «Das Strafgericht fungiert in diesem Fall als Humorgericht, mir ist kein ähnlicher Fall bekannt», sagt Rüegg als Sprecher des von Jenny geführten «Amtes für Ideen» auf Anfrage. Er staunt, mit welchen Spitzfindigkeiten gegen die angebliche Urheberrechtsverletzung argumentiert wird. Bean-standet werden Änderungen in Textpassagen. Im Lied «Stand uuf chliini Stadt» schildert Jenny Probleme mit dem WLAN, und beim Lied «Am Bellevue» kommen in der modernisierten Form Justin Bieber sowie Prinz William und Herzogin Kate vor. Aber selbst weggelassene Liedzeilen oder Strophen gelten für den Staatsanwalt als Verletzung des Urheberrechtes. «Das heisst, eine weggelassene Liedzeile bedeutet ein Verbrechen», wundert sich Rüegg.
Er gibt zu bedenken, dass Jenny die Urheberrechte ordnungsgemäss über die Schweizer Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik (SUISA) abgegolten hat. Dass eine zusätzliche Abgeltung für abgeänderte oder weggelassene Passagen geltend gemacht werde, sei für ihn höchst ungewöhnlich. «Was ist, wenn eine Radiostation ein Lied nicht zu Ende spielt, weil die Nachrichten kommen oder wenn der Pfarrer nur drei von fünf Strophen eines Kirchenliedes singen lässt? Machen sich dann die Radiomoderatorin oder der Pfarrer respektive die Kirchgänger, die das Lied singen, auch strafbar?», stellt er die rhetorische Frage.

Ein Präjudizfall mit Folgen
Trotz der Skurrilität des Falles – das Urteil könnte gemäss Rüegg schwerwiegende Folgen für die Unterhaltungsbranche haben. Würde Jenny verurteilt, würde eine Praxis, die heute gang und gäbe ist, verboten. «Dass neue Strophen kreiert und Sachen abgeändert werden, damit sie aktuell bleiben, wurde und wird immer wieder gemacht.» Gerade auch die Zürich-Lieder seien bereits früher immer wieder aktualisiert worden. «Das ist Tradition, mit dem Ziel, Kulturgut jener Zeit zu erhalten und wieder zu verbreiten», sagt Rüegg. Bei den Aufführungen der Trittligass-Ballade habe wohl niemand im Publikum das Gefühl gehabt, dass es sich nicht um ein Wollenberger-Lied handle. «Das zeigt mir, dass ein Werk als solches bestehen bleibt, auch wenn es nicht im absoluten Originalzustand aufgeführt wird», sagt Rüegg. Über den Ausgang des Prozesses mag er nicht spekulieren. In der Haut der Einzelrichterin am Bezirksgericht möchte er aber nicht stecken. «Sie betritt mit diesem Fall absolutes Neuland. Es gibt im Urheberrecht wohl keine Praxis, auf die sie zurückgreifen könnte.»

Aussergerichtliche Einigung scheiterte
Christian Jott Jenny hatte die Vorwürfe wegen Urheberrechtsverletzung bereits 2018 der EP/PL gegenüber dementiert. Er würde seit über 20 Jahren auf und hinter der Bühne arbeiten, die Einhaltung der Rechte von Urhebern sei ihm ein wichtiges Anliegen, sagte er damals. Obwohl man die Vorwürfe und Forderungen nicht habe nachvollziehen können, habe man der Stiftung 2017 vorgeschlagen, eine Benefiz-Veranstaltung durchzuführen und den Erlös, mindestens 10 000 Franken, der Stiftung zu überweisen. Ohne Erfolg, die Angelegenheit wurde zum Rechtsfall. Zwei Tage vor der Premiere der Musikrevue versuchte die Wollenberger-Stiftung erfolglos, die Aufführung mit einer superprovisorischen Verfügung zu stoppen.

Bewegender Moment war strafbar
Zum aktuell laufenden Verfahren will sich Jenny nicht äussern. Eine Szene aber bleibt ihm in besonderer Erinnerung. Bei der Trauerfeier für den verstorbenen Zürcher Pfarrer Ernst Sieber sang Jenny im Grossmünster das Lied «Mis Dach isch de Himmel vo Züri.» «Ernst Sieber mochte dieses Lied sehr, und auch ich war während dem Singen extrem berührt und habe unbeabsichtigt sechs Zeilen des Liedes ausgelassen.» Das könnte ihm nun zum Verhängnis werden. Denn in der Anklageschrift wird unter dem Stichwort «Tatvorgehen» peinlich genau aufgeführt, welche sechs Zeilen Jenny nicht gesungen hat– und sich damit strafbar gemacht habe. Zu diesem Lied des Bündners Zarli Cariget gibt es noch eine andere Anekdote. Die frühere Chefin von RTR, Ladina Heimgartner, hatte Jenny die Liedzeile «Mys Dach isch de Himmel vo Züri» spontan auf Romanisch übersetzt. So sang er fortan: «Mais tet es il chel da Turitg.» Ein weiterer Straftatbestand, für den sich Jenny nun vor dem Bezirksgericht verantworten muss.

Autor: Reto Stifel

Foto: Henry Schulz