Rein erbrechtlich gesehen wird nicht zwischen analogem oder digitalem Nachlass unterschieden – «es gibt nur einen Nachlass.» Das schreibt die Autorin Cordula Lötscher im ersten diesbezüglichen Praxis-Leitfaden «Der ...
Probleme mit dem digitalen Nachlass treten oft schon unmittelbar durch fehlende Zugangsdaten zu Computern oder Smartphones auf. Foto: Jon Duschletta
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