In der Gemeinde Celerina/Schlarigna bestehen mit Ausnahme der Wohn- und Gewerbezone «F» bei der Talstation des Skiliftes, welche primär für neue Hotelbetriebe reserviert ist, keine Reserven an Gewerbeflächen für das ...
Wie die Regierung am Donnerstag mitteilte, genehmigt sie die von der Gemeinde Celerina am 14. Dezember 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Dadurch schafft sie die raumplanerischen Voraussetzungen zur Ansiedlung regionaler Gewerbebetriebe im Gebiet «Pros d'Islas».
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