Im neuen Wohnraumförderungsgesetz der Gemeinde Celerina ist nicht vorgesehen, Massnahmen im Bereich des altrechtlichen Wohnraums zu ergreifen. Das Gesetz kommt am 12. Dezember zur Abstimmung. 	Foto: Engadin St. Moritz Tourismus AG

Im neuen Wohnraumförderungsgesetz der Gemeinde Celerina ist nicht vorgesehen, Massnahmen im Bereich des altrechtlichen Wohnraums zu ergreifen. Das Gesetz kommt am 12. Dezember zur Abstimmung. Foto: Engadin St. Moritz Tourismus AG

Celerina will keine Eingriffe im bestehenden Wohnraum

Der Bestand an altrechtlichen Wohnungen soll in Celerina mit dem Wohnbauförderungsgesetz nicht angetastet werden. Und die im Juni erlassene Planungszone könnte schon bald wieder fallen. Dies der Vorschlag der Exekutive. Die Gemeindeversammlung findet am 12. Dezember statt.

Ende Juni hat die Gemeinde Celerina anlässlich der Gemeindeversammlung ein Wohnbauförderungsgesetz (WBFG) präsentiert, welches sie noch am gleichen Abend zur Überarbeitung zurückzog. Dies, nachdem im Vorfeld der Versammlung ...

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