Mit Entscheid vom 8. November hat das Bundesgericht in Lausanne die Beschwerde von acht Nachbarn gegen das auf dem Bahnhofareal in Samedan geplante kantonale Verwaltungszentrum gutgeheissen. Damit stossen die Bundesrichter das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts aus dem Jahre 2020 um.
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