Der Gemeindevorstand Celerina hat entschieden, die Ende Juni des letzten Jahres erlassene Planungszone aufzuheben. Dies soweit sie im Hinblick auf Massnahmen im Sinne von Art. 12 des Zweitwohnungsgesetzes erlassen worden ist. In diesem Artikel geht es um Missbrauch und unerwünschte Entwicklungen.
Noch keine Kommentare
Kommentarregeln
Einige Beiträge auf engadinerpost.ch können kommentiert werden. Bitte beachten Sie dazu folgende Punkte: