Das Beschlussorgan für hochspezialisierte Medizin erteilt dem Kantonsspital Graubünden (KSGR) die beiden Leistungsaufträge «Schweres Trauma und Polytrauma, inkl. Schädelhirntrauma bei Kindern
und Jugendlichen bis 16 Jahre» sowie die «Früh- und Termingeborenenintensivpflege» für weitere sechs Jahre.  «Die Freude und noch viel mehr die Erleichterung sind gross. Das Kantonsspital Graubünden wird auch weiterhin für die kleinsten Patientinnen und Patienten da sein», sagt Hugo Keune, CEO des KSGR. Konkret heisst dies: Die Früh- und Termingeborenenintensivpflege resp. die Neonatologie bleibt in Chur, ebenso darf das KSGR weiterhin schwerere Traumata und Polytraumata, inkl. Schädelhirntrauma bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren behandeln. Der Entscheid zur Kinder-Onkologie ist noch nicht gefallen.

Ständerat Martin Schmid, Stiftungsrats- und Verwaltungsratspräsident des KSGR, zeigt sich ebenfalls sehr zufrieden mit dem Entscheid: «Das KSGR ist mit seiner Kinderintensivstation KIPS nicht nur für
die regionale Versorgung in Graubünden und der ganzen Südostschweiz systemrelevant, sondern spielt auch für die Versorgung in der ganzen Schweiz eine wichtige Rolle. Das hat sich gerade in der
letzten RSV-Welle wieder gezeigt. Im Bereich der schwer verunfallten Kinder und Jugendlichen ist die Zuteilung an das KSGR nicht nur für die Betroffenen selber eine gute Nachricht, sondern auch für den Tourismus im Kanton Graubünden.»

"Ein grosser Dank geht an alle, die das KSGR im Bewerbungsverfahren bei der interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin IVHSM unterstützt haben", heisst es in der Medienmitteilung des KSGR. Dazu gehört neben den massgeblichen Organisationen und Leistungserbringern aus der Kinder- und Jugendmedizin auch die Bevölkerung, die unsere Petition mit über 30'000 Unterzeichnungen unterstützt hat. «Dafür bedanken wir uns im Namen der kleinsten Patientinnen und Patienten sowie aller betroffenen Eltern nochmals von ganzem Herzen», sagt Dr. Bjarte Rogdo, Chefarzt Kinder- und Jugendmedizin.

(Medienmitteilung KSGR)

Die IVHSM:
Alle 26 Kantone sind der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beigetreten und haben sich somit zur gemeinsamen Planung in diesem Bereich verpflichtet. Die IVHSM bildet die rechtliche Grundlage für den Erlass der HSM-Spitalliste und legt die Entscheidungsprozesse der IVHSM-Organe fest. Zudem definiert sie die Kriterien, welche ein Leistungsbereich erfüllen muss, um als hochspezialisierte Medizin (HSM) im Sinne der IVHSM zu gelten. Für die Planung der HSM ist ein interkantonales Entscheidorgan (HSM-Beschlussorgan) zuständig. (IVHSM) beigetreten und haben sich somit zur gemeinsamen Planung in diesem Bereich verpflichtet. Die IVHSM bildet die rechtliche Grundlage für den Erlass der HSM-Spitalliste und legt die Entscheidungsprozesse der IVHSM-Organe fest. Zudem definiert sie die Kriterien, welche ein Leistungsbereich erfüllen muss, um als hochspezialisierte Medizin (HSM) im Sinne der IVHSM zu gelten. Für die Planung der HSM ist ein interkantonales Entscheidorgan (HSM-Beschlussorgan) zuständig.